Der Ständerat hat zwar heute die 11. AHV-Revision in einigen Punkten nachgebessert. Weiterhin ist er aber nicht bereit, einen substanziellen und unbefristeten sozialen Ausgleich für Personen mit geringen Einkommen zu leisten, die nicht bis zum ordentlichen Rentenalter arbeiten können. Travail.Suisse, der unabhängige Dacherverband von 170‘000 Arbeitnehmenden, fordert deshalb einen Übungsabbruch und die Einsetzung einer Arbeitsgruppe unter Einbezug der Sozialpartner, welche ausgewogene Vorschläge für eine nachhaltige Sicherung der AHV macht.
Travail.Suisse macht sich für den Grundsatz Umbau statt Abbau in der AHV stark. Für den Dachverband der Arbeitnehmenden ist deshalb eine Erhöhung des Frauenrentenalters nur vertretbar, wenn im Gegenzug ein flexibles Rentenalter für alle eingeführt wird. Dazu gehört eine substanzielle soziale Abfederung für Personen mit bescheidenen Einkommen, welche sich vorzeitig pensionieren lassen. Es ist eine Tatsache, dass viele ältere Arbeitnehmende mit bescheidenen Einkommen heute entweder gar keine Arbeitsstelle mehr finden oder gesundheitlich nicht in der Lage sind, bis 65 zu arbeiten. Weil diese Arbeitnehmenden über keine gut dotierte 2. Säule verfügen, müssen sie trotzdem ausharren. Das ist nicht fair.
Nun wurde heute im Ständerat ein neues Modell des sozialen Ausgleichs diskutiert und beschlossen. Obwohl es Verbesserungen in einigen Punkten bringt, ist es weiterhin kein genügender Beitrag für ein flexibles Rentenalter für alle: Die Abfederung des Vorbezugs ist auf 10 Jahre befristet. Zudem wird nur der Vorbezug von einem Jahr substanziell abgefedert. Damit verkommt das Modell aber zu einer reinen Übergangslösung, der den Leistungsabbau in der AHV schmackhafter machen soll. Ein Systemwechsel in Richtung eines flexiblen Rentenalters für alle findet nicht statt.
Travail.Suisse fordert das Parlament auf, die aktuelle AHV-Revision abzubrechen. Die Energie ist jetzt auf einen mehrheitsfähigen und ausgewogenen Vorschlag zum Umbau der AHV zu verwenden. Dies unter Berücksichtigung der demographischen Veränderungen, aber auch unter Einbezug der Bedürfnisse der älteren Arbeitnehmenden und der Rentnerinnen und Rentner. Die Leistungs- und Finanzierungsseite muss dabei gleichwertig behandelt werden.