Die Flexibilisierung des Rentenalters ist und bleibt das Kernstück der 11. AHV-Revision. Damit das flexibilisierte Rentenalter allen Arbeitnehmenden offen steht, braucht es aber einen sozialen Ausgleich. Dafür sind mindestens 400 Mio. Franken einzusetzen. Sonst bleibt die Pensionierung vor 65 Jahren den gut betuchten Arbeitnehmenden vorbehalten. Das macht weder sozialpolitisch noch wirtschaftspolitisch Sinn.
Die SGK hat ein Modell für ein flexibles Rentenalter mit sozialem Ausgleich erarbeitet und wird an der Sitzung vom 13. bis 15. Februar weitere Entscheidungen fällen. Travail.Suisse unterstützt das Modell grundsätzlich, da es einfach umsetzbar und zielgenau ist. Damit dieses Modell die gewünschte sozial- und wirtschaftspolitische Wirkung entfaltet, müssen aber genügend Mittel eingesetzt werden.
Netto 400 Mio. für sozialen Ausgleich
Ohne sozialen Ausgleich können sich nur Personen mit guten Einkommen und gut dotierter zweiter Säule eine Pensionierung vor 65 Jahren leisten und damit von einer Flexibilisierung des Rentenalters in der AHV profitieren. Das macht weder sozialpolitisch noch wirtschaftspolitisch Sinn. Denn es sind ja vor allem Personen mit tieferen und mittleren Einkommen, die oft vor 65 Jahren gesundheitliche Probleme bekommen oder am Arbeitsmarkt keine Chance mehr haben. Travail.Suisse fordert deshalb den Einsatz von 400 Mio. Franken für einen sozialen Ausgleich, damit auch Arbeitnehmende mit tieferen und mittleren Einkommen finanziell die Möglichkeit bekommen, sich vor 65 pensionieren zu lassen.
Die Bevölkerung will den sozialen Ausgleich der Rentenalterflexibilisierung. Das beweist das Scheitern der letzten AHV-Revision in der Referendumsabstimmung. Deshalb wird auch die laufende AHV-Revision nur dann eine Chance haben, wenn der soziale Ausgleich realisiert wird. Wer die Flexibilisierung mit sozialem Ausgleich ablehnt, politisiert am Volk vorbei und blockiert damit auch die Weiterentwicklung der AHV.