In etlichen Pensionskassen gibt es so genannte Überbrückungsrenten. Dank dieser Überbrückungsrente muss die AHV-Rente bei einer vorzeitigen Pensionierung nicht vorbezogen werden und wird ab 65 Jahren ungekürzt ausgerichtet. Travail.Suisse fordert, dass in der AHV zusammen mit der Flexibilisierung des Rentenalters eine Überbrückungsrente für Personen mit tiefen und mittleren Einkommen eingeführt wird. Denn diese Personen verfügen einerseits selten über eine gute Pensionskasse und sind andererseits auf eine ungekürzte AHV-Rente angewiesen.