Heute diskutiert die SGK des Nationalrates die Flexibilisierung des Rentenalters. Dazu hat Travail.Suisse der SGK im letzten Juli einen eigenständigen Vorschlag unterbreitet, zu welchem die Verwaltung Berechnungen angestellt hat. Jetzt liegen die Zahlen vor, und Travail.Suisse fordert die Kommission auf, diese Idee weiter zu verfolgen.
Die erste Auflage der 11. AHV-Revision ist in der Referendumsabstimmung klar gescheitert, weil sie dem grossen Anliegen einer Flexibilisierung des Rentenalters nicht Rechnung getragen hat.
Individuelle AHV-Überbrückungsrente als Lösung
Bereits im Juli 2006 hat Travail.Suisse der SGK ein Modell vorgeschlagen, das einen individuellen Anspruch mit der Anknüpfung an das massgebliche Einkommen (Durchschnittseinkommen aller Erwerbsjahre) verbindet. Das heisst, dass Personen mit tiefem massgeblichem Einkommen (z.B. bis ca. 40’000 Fr.) ab 62 Jahren eine AHV-Überbrückungsrente beziehen könnten. Zur Finanzierung sollen die Mittel herangezogen werden, die durch die Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre frei werden.
Die Berechnungen der Verwaltung zeigen, dass mit diesem Modell für das unterste Einkommensdrittel die Finanzierung einer Pensionierung mit 62 Jahren möglich würde. Da in diesem Einkommensbereich insbesondere Frauen erwerbstätig sind, könnte eine AHV-Überbrückungsrente auch den aus Sicht der Frauen notwendigen Ausgleich für die laufenden Erhöhungen des Frauenrentenalters schaffen.
Das Modell lehnt sich an die zum Teil bei den Pensionskassen bestehenden Überbrückungsrenten an. Es stellt aber sicher, dass für Personen mit tiefen Einkommen die Möglichkeit einer Pensionierung mit 62 Jahren nicht davon abhängt, ob sie zufälligerweise bei einer guten Pensionskasse versichert sind.