Der Schweizerische Arbeitgeberverband fordert erneut eine generelle Erhöhung des Rentenalters in der AHV auf 66 Jahre. Für Travail.Suisse, den Dachverband der Arbeitnehmenden, ist dieser Vorschlag schlicht inakzeptabel.
Einmal mehr ist heute von Arbeitgeberseite der Vorschlag präsentiert worden, das Rentenalter in der AHV heraufzusetzen. Mit der Präsentation dieses Vorschlages setzt sich der Arbeitgeberverband über die Tatsache hinweg, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der 11. AHV-Revision und den darin enthaltenen Abbauvorschlägen erst im Mai dieses Jahres eine deutliche Abfuhr erteilt hatten. Eine generelle Erhöhung des Rentenalters hat vor dem Volk nicht den Hauch einer Chance.
Von der Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters wären vor allem die tieferen Einkommensschichten, die sich keine vorzeitige Pensionierung leisten können, betroffen. Arbeitnehmende mit tiefen Einkommen sind aber im Alter häufig gesundheitlich angeschlagen und auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr gefragt. Mit einer generellen Erhöhung des Rentenalters würden die Kosten von der AHV einfach zur IV oder zur Arbeitslosenversicherung verschoben. Dies kann nicht im Interesse der Arbeitgeber liegen.
Arbeitnehmende mit hohen Einkommen können ihren Rückzug aus dem Arbeitsleben unabhängig vom gesetzlichen AHV-Rentenalter planen. Sie verfügen meist über eine gut ausgebaute zweite Säule, die ihnen für den Altersrücktritt eine grosse Freiheit gibt. Gerade diese, gut qualifizierten Leute indes müssten im Arbeitsprozess bleiben, wenn ein höheres Rentenalter positive Auswirkungen auf die Finanzen der AHV haben soll. Die Arbeitgeber sollten sich deshalb mit der Frage auseinandersetzen, wie sie diese Personen länger im Arbeitsprozess behalten könnten. Vorschläge, die in diese Richtung gehen, wären wesentlich hilfreicher als die heute präsentierten.