Kommission verpasst Chance für soziale Absicherung der Plattformarbeitenden
Die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) folgt dem Bundesrat und ortet keinen Handlungsbedarf bei der Plattformarbeit. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, bedauert diesen Entscheid: Die Politik muss der Realität Rechnung tragen, indem sie für Plattformarbeitende endlich Rechtssicherheit schafft und soziale Absicherung garantiert.
Die Plattformarbeit, respektive Gig Economy, wächst stetig. Deshalb ist es zwingend nötig, dass die Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer von Plattformen auf rechtliche Absicherung zählen können. Insbesondere während der Corona-Pandemie stieg die Nachfrage nach Dienstleistungen über digitale Plattformen und machte die wohl bekannteste Form von Plattformarbeit sichtbar: Essenskurierinnen und -kuriere mit übergrossen Rucksäcken auf Fahrrädern. Travail.Suisse bedauert den Entscheid der SGK-S. Sie hat entschieden, dass das geltende Recht griffig genug sei, um auch im Bereich der Plattformarbeit angewendet zu werden und will abwarten, wie sich die Lage entwickelt. In Realität führt die aktuelle Rechtspraxis aber bereits jetzt zu Dumpingpreisen und mangelnder sozialer Absicherung der Plattformarbeitenden: «Unter dem Deckmantel der Innovation bieten Plattformen oft die gleichen Dienstleistungen wie bereits bestehendes Gewerbe an, dies aber zu günstigeren Tarifen und damit auf Kosten ihrer sozialen Absicherung», sagt Anna Storz, Leiterin Sozialpolitik bei Travail.Suisse.
Arbeitsplattformen haben die gleichen sozialen Verpflichtungen wie herkömmliche Arbeitgeber und müssen sozial verträgliche Löhne, Sozialversicherungen und Steuern bezahlen. «Es ist höchste Zeit, der ungerechtfertigten Wettbewerbsverzerrung auf Kosten sozialer Absicherung einen Riegel zu schieben», sagt Storz. Travail.Suisse bedauert, dass die SGK-S mit ihrem heutigen Entscheid die aktuelle Praxis zementiert und den Handlungsbedarf nicht anerkennt.