Zurück an den Absender – Nein zum BVG-Bschiss!
Redebeitrag an der Medienkonferenz zur Lancierung des BVG-Abstimmungskampfes (2. Juli 2024)
Keine Reform nur um der Reform willen
«Lieber eine schlechte Reform als gar keine». So könnte man eines der Hauptargumente der Befürworterinnen und Befürworter der BVG-Reform zusammenfassen. Wir aber wollen definitiv keine schlechte Reform und deshalb sind wir heute hier. Denn eine Reform um der Reform willen braucht die 2. Säule nicht. Fast alle der rund 1'400 Pensionskassen in der Schweiz – alle werden paritätisch von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden geführt – sind gut finanziert und keine seriös geführte Pensionskasse steht vor dem Abgrund (nur 43 waren noch in Unterdeckung). Der Reformdruck ist mit den gestiegenen Zinsen wie die Luft aus einem Luftballon entwichen. Die viel kritisierte Umverteilung von Jung zu Alt ist bereits das zweite Jahr in Folge ausgeblieben, wie der Bericht der BVG-Oberaufsichtskommission zeigt. Es macht deshalb keinen Sinn, die BVG-Reform um der Reform willen anzunehmen. Wer die parlamentarische Beratung verfolgt und das Resultat anschaut hat, stellt fest, dass hier viele Köche die Suppe versalzen haben. Herausgekommen ist ein verunglücktes Stückwerk. Darum sind auch die Pensionskassen-Expertinnen und -Experten der Meinung, dass diese Reform aus fachlicher Sicht abzulehnen ist. Mit einem Nein zur vorliegenden Reform am 22. September kann mit einem neuen Anlauf eine stimmige und ausgewogene Reform erarbeitet werden.
Vorlage erreicht das Ziel des Rentenerhalts nicht
Der Bundesrat hat immer kommuniziert, dass eine Reform der 2. Säule nicht zu Renteneinbussen für die Versicherten führen dürfen. Dieses Versprechen wird mit der vorliegenden Reform gebrochen. Travail.Suisse sagt es deshalb klar: Mit dieser Reform werden die Renten für viele Arbeitnehmende sinken. Die Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent führt technisch logischerweise zu tieferen Renten, wenn die Parameter nicht so verändert werden, dass bis zur Pensionierung mehr Kapital angespart werden muss. Die Übergangslösung ist alles andere als sozial: Nur 25 Prozent der Betroffenen erhalten den vollen Rentenzuschlag, 25 Prozent erhalten einen verminderten und 50 Prozent gar keinen Rentenzuschlag – obwohl alle einen tieferen Umwandlungssatz haben. Zudem ist der Rentenzuschlag unsozial finanziert: Der zusätzliche Lohnabzug für die teilweise Finanzierung des Rentenzuschlages über die 15 Jahre wird nur auf dem Lohn bis 176'400 Franken fällig. Jene mit höheren Löhnen tragen – anders als bei der AHV – nicht mit ihrem vollen Lohn dazu bei. Die Vorlage trifft den Mittelstand direkt. Bei der AHV21-Abstimmung wurde den Frauen noch versprochen, dass sie mit dem BVG höhere Renten bekommen, dieses Versprechen wird nicht eingehalten. Denn sowohl Frauen als auch Männer erleiden mit dieser Reform deutliche Einbussen. Mit einem Nein wird dieser Renten-Bschiss gestoppt.
Alle sind betroffen – auch im Überobligatorium
Oft wird beschwichtigt, dass nur rund 15 Prozent der Versicherten einer Pensionskasse angehören, die nur die obligatorischen Leistungen umfasst. Zur Erinnerung: Pensionskassen, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen, können bereits heute den Umwandlungssatz unter 6,8 Prozent senken. Das haben sie in den letzten Jahren auch getan: Der durchschnittliche Umwandlungssatz betrug 2023 noch 5,31 Prozent. Wird nun der gesetzliche Umwandlungssatz, der für die Berechnung der Mindestleistung auch im Überobligatorium relevant ist, haben auch die Pensionskassen im Überobligatorium mehr Spielraum ihren Umwandlungssatz weiter zu senken.
Mehr bezahlen für weniger Rente? Nein!
Wir von Travail.Suisse sind überzeugt, dass die jetzige Vorlage – wir bezahlen mehr, um weniger Rente zu erhalten – an der Urne scheitern wird. Die mittleren Einkommen müssen mit Renteneinbussen von 5% bis 15% rechnen. Durch die Senkung der Eintrittsschwelle werden neu auch Arbeitnehmende Lohnabzüge für die zweite Säule leisten müssen, die dadurch unter dem Strich im Alter keine höhere Rente erhalten, weil sie in jedem Fall Ergänzungsleistungen erhalten werden. Dasselbe gilt für viele Arbeitnehmende mit kleinen Einkommen, die in Zukunft höhere Lohnabzüge leisten müssen, mit ihren Altersrenten aber kaum oder nur sehr gering über die EL-Grenze kommen werden. Ihnen bleibt unter dem Strich nur ein tieferer Lohn. Die Vorlage ist zu einer teuren, unausgeglichenen Reform verkommen, die zu Lohn- und Rentenverlusten führt. Deshalb zurück an den Absender – Nein am 22. September 2024!