Travail.Suisse begrüsst rasche Umsetzung der 13. AHV-Rente
Der Ständerat hat heute grünes Licht für eine rasche Umsetzung der Initiative für eine 13. AHV-Rente gegeben. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, begrüsst die schnelle Realisierung dieses wichtigen sozialpolitischen Fortschritts. Ebenfalls zu begrüssen ist, dass die 13. AHV-Rente jährlich Mitte Dezember ausbezahlt werden soll, wie es auch die Motion 24.3221 vorsieht, die am 19. Dezember im Nationalrat behandelt wird. Travail.Suisse erwartet nun vom Nationalrat, dieser raschen Umsetzung ebenfalls zuzustimmen.
Der Ständerat hat heute den Weg für eine zügige Umsetzung der Initiative für eine 13. AHV-Rente frei gemacht. Es ist zu begrüssen, dass die 13. AHV-Rente ab 2026 jährlich Mitte Dezember ausbezahlt werden soll. Die AHV-Renten sind heute zu gering, um das Existenzminimum zu garantieren. «Die 13. AHV-Rente bringt vielen Rentnerinnen und Rentnern eine spürbare Verbesserung ihrer finanziellen Lage», sagt Edith Siegenthaler, Leiterin Sozialpolitik von Travail.Suisse.
Hingegen bedauert Travail.Suisse, dass der Teil der Vorlage, der die Zusatzfinanzierung für die 13. AHV- Rente regelt, weiterhin offenbleibt. Travail.Suisse erwartet, dass die ständerätliche SGK rasch zu einem Entschluss über die nötige Zusatzfinanzierung für die 13. AHV-Rente gelangt und die entsprechende Vorlage in der Frühlingssession im Ständerat behandelt wird.
Travail.Suisse spricht sich für eine Finanzierung über Lohnprozente oder eine Kombination aus Lohnprozenten und Mehrwertsteuer aus. Eine Senkung des Bundesbeitrags, wie sie der Bundesrat vorschlägt und sie von einer Mehrheit der ständerätlichen SGK begrüsst wird, lehnt Travail.Suisse entschieden ab. Der Bundesbeitrag stellt sicher, dass auch wohlhabendere Rentnerinnen und Rentner entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit zur Finanzierung der AHV beitragen. Aus diesem Grund darf der Bundesbeitrag nicht reduziert werden.