Das Schweizer Stimmvolk hat am 25. September der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit zugestimmt und gleichzeitig die Verstärkung der flankierenden Massnahmen bejaht. Die Verordnung zu den flankierenden Massnahmen II steht jetzt zur Vernehmlassung. Travail.Suisse fordert, dass das bundesrätliche Abstimmungskampfversprechen, schweizweit 150 Inspektoren für Kontrollen gegen Lohndumping einzusetzen, realisiert wird. Ihr Pflichtenheft darf nicht durch zusätzliche, nicht direkt mit der Kontrolle verbundene Aufgaben belastet werden. Zudem sind alle GAV-Bestimmungen auch für die Temporärfirmen ab dem ersten Tag gültig zu erklären.