Seit gestern, 1. Juni, werden Frauen, die ihre Kinder während ihrer Arbeitszeit stillen, für diese „Stillpausen“ bezahlt. Eine Anpassung der Verordnung 1 zum Arbeitsrecht (ArGV1) ist seit gestern in Kraft. Für Travail.Suisse, den unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, ist klar, dass diese Schliessung einer Gesetzeslücke Arbeitnehmerinnen dazu ermutigen wird, ihre Babies auch nach dem Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen weiter zu stillen.