Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, ist erfreut über die heutige Ankündigung des Bundesrates, zusätzliche Massnahmen für den besseren Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen zu prüfen. Endlich scheint auch der Bundesrat zur Einsicht gekommen zu sein, dass die Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung mit zusätzlichen Massnahmen begleitet werden muss. Es ist unabdingbar, dass rasch Lösungen präsentiert werden, um diese noch in die Botschaft zur Umsetzung von Artikel 121a integrieren zu können.