Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, begrüsst den heutigen Entscheid des Bundesrates, die Bezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung von zwölf auf achtzehn Monate zu verlängern. Die vom überbewerteten Franken betroffenen Unternehmen können sich damit über einen längeren Zeitraum an die neue Marktlage anpassen und die Zahl der Entlassungen kann gebremst werden. Angesichts der angespannten Situation auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt unterstützt Travail.Suisse Massnahmen zu dessen Beruhigung.
Mit der Verlängerung der Bezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung auf achtzehn Monate und der gleichzeitigen Verkürzung der Karenzzeit auf einen Tag pro Abrechnungsperiode macht der Bundesrat einen kleinen Schritt zur Unterstützung des gebeutelten Arbeitsmarktes in der Schweiz.
Praktisch gleichzeitig mit der Ankündigung des Bundesrates wurde auch der Verlust von über 1000 Arbeitsplätzen bei Alstom bekannt gegeben. Und auch die Prognosen für 2016 sind negativ. Erwartet wird eine Erhöhung der Arbeitslosenquote auf 3.6 Prozent – so hoch wie seit dem Höhepunkt der Finanzkrise vor fünf Jahren nicht mehr. Die Kurzarbeit ist in diesem Kontext ein bewährtes Mittel zur Verhinderung von vorschnellen Entlassungen. Travail.Suisse begrüsst daher den heutigen Entscheid des Bundesrates, auch wenn momentan erst wenige Unternehmen von der Kurzarbeit als Folge von Währungsschwankungen Gebrauch machen. Es ist durchaus denkbar, dass sich einerseits bei etlichen Unternehmen die sinkenden Auftragseingänge erst langsam auf die Beschäftigung auswirken, resp. dass zuerst die noch bestehenden Überstunden abgebaut werden, bevor Kurzarbeit zur Anwendung kommt. Andererseits ist es für die Arbeitnehmenden der bereits stark betroffenen Unternehmen wichtig, früh über eine mögliche Verlängerung der Kurzarbeit informiert zu werden.
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Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik, Tel. 076 412 30 53