Heute hat der Bundesrat beschlossen, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2017 auf 1 Prozent zu senken. Damit liefern die Anlagerenditen der Pensionskassen einen immer kleineren Beitrag zum angesparten Alterskapital der zweiten Säule. Der sogenannt dritte Beitragszahler steht kurz vor dem Ausfall. Angesichts dieser Situation erachtet es Travail.Suisse, die unabhängige Dachorganisation der Arbeitnehmenden, als unabdingbar, dass das Parlament bei der Reform der Altersvorsorge einen Teil der Ausgleichsmassnahmen, mit denen das Rentenniveau erhalten werden soll, über die AHV und nicht über das BVG realisiert.