Knapp drei Jahre nach Annahme der Masseneinwanderungsinitiative ist mit der heutigen Schlussabstimmung das Gezerre um deren Umsetzung vorläufig zu Ende gegangen. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, ist zufrieden, dass mit dem Stellenlosen-Vorrang ein erster Schritt gemacht wurde, um das inländische Arbeitskräftepotenzial besser auszuschöpfen und die Bevölkerung nachhaltig vom bilateralen Weg mit der Europäischen Union zu überzeugen.
Bereits unmittelbar nach der Annahme der MEI hat sich Travail.Suisse auf zentrale Punkte bei der Umsetzung dieser Initiative festgelegt. Erstens soll diese Initiative nicht zu einem Bruch mit der Europäischen Union führen und zweitens darf deren Umsetzung nicht zu mehr Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt führen. Eine Rückkehr oder eine Annäherung zum unwürdigen früheren Saisonnierstatut kann nicht die Lösung sein. Diese beiden Punkte wurden mit der heutigen Schlussabstimmung im Parlament erfüllt. Gleichzeitig ist mit dem Stellenlosen-Vorrang ein wichtiger Schritt zur besseren Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials erfolgt. Mit der Verpflichtung der Arbeitgeber, nicht nur offenen Stellen den Arbeitsämtern zu melden, sondern geeignete Stellenlose auch zu einem Vorstellungsgespräch oder einer Eignungsabklärung einzuladen, werden Hürden für Arbeitslose bei der Rückkehr in den Arbeitsmarkt abgebaut. „Die Chancen von arbeitslosen Personen zu verbessern, ist nicht nur für die Betroffenen ein Segen, sondern auch aus volkswirtschaftlicher Perspektive richtig und sinnvoll“, sagt Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse.
Von der verabschiedeten Lösung werden insbesondere diejenigen Personen profitieren, welche bisher im Bewerbungsprozess Diskriminierungen ausgesetzt sind und bisher trotz passenden Qualifikationen den Sprung zum Vorstellungsgespräch nur schwer schaffen (ältere Arbeitnehmende, ausländische Arbeitnehmende, Arbeitnehmende mit ausländischen Namen).
Nur Schutz der Löhne und Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten die Bilateralen nachhaltig
Für Travail.Suisse ist klar, dass es neben einem verbesserten Zugang zum Arbeitsmarkt für Stellenlose auch eine Reaktivierung der Fachkräfteinitiative braucht. „Die bessere Ausschöpfung des inländischen Arbeitsmarktpotenzials ist jetzt ja auch in Absatz 1 von Artikel 21a des neuen Gesetzes verankert“, so Adrian Wüthrich. Dazu braucht es einen Sonderkredit für eine Weiterbildungsoffensive zugunsten der älteren Arbeitnehmenden. Die Nachholbildung für Arbeitnehmende ohne Berufsabschluss und der Wiedereinstieg von Frauen nach der Familienpause muss gefördert werden. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie muss vereinfacht und finanziell tragbarer werden. Die Probleme der Jugendlichen beim Einstieg in den Arbeitsmarkt (Praktika und befristete Anstellungen anstatt regulärer Beschäftigung) müssen stärker beachtet und die Verschlechterungen aus der letzten AVIG-Revision müssen analysiert und korrigiert werden. Nicht zuletzt sind auch die flankierenden Massnahmen zum Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen kontinuierlich zu optimieren und auszubauen. Nur wenn die Löhne und Arbeitsbedingungen effektiv geschützt, die Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt verbessert, die Arbeitsmarktpartizipation der Frauen erhöht und der Verbleib von älteren Arbeitnehmenden im Arbeitsmarkt gesichert werden, ist die Bevölkerung nachhaltig vom bilateralen Weg mit der europäischen Union zu überzeugen.
Für weitere Informationen: Adrian Wüthrich, 079 287 04 93