Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband von 170‘000 Arbeitnehmenden, begrüsst, dass der Bundesrat endlich einen Vorschlag zu einem Weiterbildungsgesetz unterbreitet. Einige Probleme könnten mit diesem Gesetzesvorschlag sicher gelöst werden. Ob der Gesetzesvorschlag das grundlegende Problem des Zugangs zur Weiterbildung für Weiterbildungsferne zu lösen vermag, bleibt allerdings fraglich.
Das vom Bundesrat vorgeschlagene Weiterbildungsgesetz baut auf dem Prinzip der Selbstverantwortung auf. Subsidiäre Massnahmen von Bund und Kantonen sollen die Selbstverantwortung stärken und damit die Weiterbildungsbeteiligung erhöhen. Travail.Suisse ist skeptisch, ob der eingeschlagene Weg Wirkung zeigen wird. Der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden wird sich weiter dafür einsetzen, dass die parlamentarische Initiative Fasel „Obligatorische Weiterbildung“ (07.459) ins Weiterbildungsgesetz aufgenommen wird. Die Hürden sind auch mit den subsidiären Massnahmen für viele zu hoch, um an einer Weiterbildung teilnehmen zu können.
Ein zentrales Problem der jetzigen Situation in der Weiterbildung ist deren ungleiche Verteilung. Heute bilden sich die gut ausgebildeten, Vollzeit arbeitenden Männer weiter. Deutlich weniger bis fast keine Weiterbildung betreiben hingegen Arbeitnehmende mit Teilzeitpensen, Frauen und insbesondere tief qualifizierte Arbeitnehmende.
Weiterbildung für alle ist indes ein zentraler Erfolgsfaktor für die Schweizer Wirtschaft. Nur wenn es gelingt, das Wissen und Können aller Arbeitnehmenden laufend den neuen Anforderungen anzupassen, können wir in der Schweiz unseren hohen Lebensstandard auch in Zukunft halten. Damit die Weiterbildung für alle Arbeitnehmenden zum Standard wird, fordert Travail.Suisse seit längerem ein Weiterbildungsobligatorium von mindestens 3 Tagen. Nur mit einem Obligatorium können wir sicherstellen, dass in der Schweiz auch zukünftig ein grosser Teil der Arbeitnehmenden über das nötige hohe und aktualisierte Bildungsniveau verfügt.
Travail.Suisse freut sich hingegen, dass der Vorschlag des Bundesrates vorsieht, Erwachsenen den Erwerb von fehlenden Grundkompetenzen zu ermöglichen. Ebenso begrüssen wir die Regelung, dass gesamtschweizerische Organisationen der Weiterbildung bei Erfüllung klarer Kriterien unterstützt werden können.