Der Bundesrat hat die Aufgabe, ein Weiterbildungsgesetz zu schaffen. Travail.Suisse fordert, dass in diesem Gesetz der Grundsatz „Drei Tage obligatorische Weiterbildung für alle Arbeitnehmenden, finanziert durch die Arbeitgeber“ verankert wird. Für diese Forderung sprechen viele Gründe, die nicht nur für die Arbeitnehmenden, sondern auch für die Arbeitgeber interessant sind.