Travail.Suisse, der Dachverband der Arbeitnehmenden, begrüsst es, dass der Bundesrat im Bereich der Weiterbildung endlich aktiv wird und ein entsprechendes Rahmengesetz erarbeiten will. Travail.Suisse erwartet von diesem Gesetz allerdings mehr als die Verbesserung der Koordination der Angebote, der Qualitätssicherung und der Transparenz. Das neue Weiterbildungsgesetz muss dafür sorgen, dass möglichst alle Arbeitnehmenden Zugang zur Weiterbildung erhalten. Travail.Suisse fordert den Bundesrat deshalb auf, mindestens drei Tage obligatorische Weiterbildung pro Jahr für alle im Gesetz zu verankern.
Die Bedeutung der berufsorientierten Weiterbildung sowohl für die Arbeitnehmenden wie für die Wirtschaft wird kaum bestritten. Die Chancen der Arbeitnehmenden, von Weiterbildungsleistungen zu profitieren, sind indes sehr unterschiedlich. Bezüglich Weiterbildung ist die Schweiz ein gespaltenes Land. Vor allem gut ausgebildete Männer in guten Positionen profitieren vom heutigen System. Sie werden gezielt gefördert und werden vor allem finanziell und zeitlich stark unterstützt. Weniger Qualifizierte, Angestellte in kleinen Betrieben, Personen in unteren Chargen und Frauen sind in der Weiterbildung massiv untervertreten. Das neue Weiterbildungsgesetz muss hier Gegensteuer geben und mehr Chancengleichheit schaffen.
Selbstverantwortung genügt nicht
Travail.Suisse fordert daher, dass im neuen Weiterbildungsgesetz ein Obligatorium von mindestens drei Tagen Weiterbildung pro Jahr für alle Arbeitnehmenden – finanziert durch die Arbeitgeber – festgeschrieben wird. Nur ein solches Obligatorium kann gewährleisten, dass tatsächlich alle Arbeitnehmenden regelmässig ihre Fähigkeiten und Kompetenzen ergänzen und vertiefen. Travail.Suisse-Präsident und Nationalrat Hugo Fasel (CSP/FR) hat im Parlament eine entsprechende parlamentarische Initiative eingereicht.
Selbstverantwortung allein genügt im Bereich der Weiterbildung nicht. Es gibt zu viele Personen, die im System der Selbstverantwortung den Zugang zur Weiterbildung nicht finden.