Der Ständerat möchte die Anerkennung und den Titelschutz für Weiterbildungsmaster an Fachhochschulen beibehalten. Und der Nationalrat möchte einen Bericht darüber haben. Gleichzeitig versucht aber der Bundesrat über das Weiterbildungsgesetz die Anerkennung und den Titelschutz der Nachdiplomstudien der Höheren Fachschulen abzuschaffen. Viel Verwirrung! Und die Verliererin ist wieder einmal die höhere Berufsbildung. Travail.Suisse fordert daher, dass der ganze Tertiärbereich in die Überlegungen zu den Nachdiplomstudien einbezogen wird und für alle Anbieter im Tertiärbereich gleichwertige Regeln gelten sollen.
Nachdiplomstudien sind ein wichtiger Bereich der Weiterbildung. Mit ihrer Hilfe können höher qualifizierte Personen ihre Bildung durch Vertiefungen, Spezialisierungen oder Ergänzungen erweitern. Angeboten werden Nachdiplomstudien im ganzen Tertiärbereich, also an den Universitäten, den Fachhochschulen und den Höheren Fachschulen.
An den Universitäten sind die Nachdiplomstudien Weiterbildungsangebote ohne eidgenössische Anerkennung. An den Fachhochschulen sind es Weiterbildungsangebote mit eidgenössischer Anerkennung, ohne dass allerdings der Bund die Angebote überprüft. An den höheren Fachschulen sind es eidgenössisch anerkannte Angebote, die ein staatliches Anerkennungsverfahren durchlaufen.
Anliegen des Bundes
Aufgrund des geplanten Weiterbildungsgesetzes sollen Nachdiplomstudien im ganzen Tertiärbereich als non-formale Angebote ausgestaltet werden. Sie sollen ihre eidgenössische Anerkennung verlieren und keine Anerkennungsverfahren mehr durchlaufen. Auf diesem Hintergrund soll erstens über die BFI-Botschaft die eidgenössische Anerkennung der Nachdiplomstudien an Fachhochschulen abgeschafft werden. Dazu sollen die Artikel 8.2 und 8.3 des Fachhochschulgesetzes gestrichen werden. Zweitens sollen über das Weiterbildungsgesetz die Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen als eidgenössisch anerkannte und geprüfte Bildungsangebote abgeschafft werden.
Die Reaktion des Parlaments
Was die Nachdiplomstudien an Fachhochschulen betrifft, so hat das Parlament reagiert. Der Ständerat lehnt über eine Motion (11.3921) gegenwärtig eine Veränderung des Fachhochschulgesetzes ab. Man befürchtet eine Schwächung des Systems und den Verlust eines Mehrwerts für die Wirtschaft und die Studierenden. Der Nationalrat fordert über ein Postulat (12.3019) im Rahmen der Umsetzung des neuen Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes vom Bundesrat einen Bericht über die nötigen Rechtsgrundlagen, „um auch in Zukunft … den Titelschutz von Weiterbildungsmaster-Studiengängen der Fachhochschulen kohärent zu gewährleisten“. Diese Reaktionen des Parlaments sind zu begrüssen. Travail.Suisse macht sich allerdings Sorgen in Bezug auf die höhere Berufsbildung.
Die höhere Berufsbildung als Verliererin
Nach dem Willen des Bundesrates sollen auch die Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen ihre eidgenössische Anerkennung verlieren. Das sieht im ersten Moment so aus, als ob der Bundesrat alle Nachdiplomstudien des Tertiärbereiches gleich behandeln will. Alle sollen die eidgenössische Anerkennung verlieren: die Nachdiplomstudien an den Universitäten, den Fachhochschulen und den Höheren Fachschulen. Allerdings besteht ein grosser Unterschied zwischen den Hoch-schulen (Tertiär A) und den Höheren Fachschulen (Tertiär B). Dieser besteht darin, dass die Hochschulen (Universitäten, Fachhochschulen) akkreditierte Bildungsinstitutionen sind. Sie können daher ihre Nachdiplomstudien als Angebot einer akkreditierten Hochschule anbieten. Höhere Fachschulen können sich aber nicht akkreditieren lassen. Sie erhalten „nur“ für ihre Studiengänge eine eidgenössische Anerkennung, nicht aber als Institution. Sie können daher nicht als anerkannte höhere Fachschule ihre Nachdiplomstudien anbieten. Ihre Angebote werden daher in Zukunft in der Luft hängen und – obwohl alle betonen, sie müsse gestärkt werden – wird die höhere Berufsbildung durch dieses Vorgehen einmal mehr zur Verliererin.
Gesamtschau ist nötig
Damit die höhere Berufsbildung im Zusammenhang mit den Nachdiplomstudien nicht zur Verliererin wird, ist in Bezug auf die Nachdiplomstudien eine Gesamtschau über den ganzen Tertiärbereich notwendig. Ziel muss sein, dass für die Nachdiplomstudien an den Universitäten, Fachhochschulen und den Höheren Fachschulen gleichwertige Regeln gelten, die allen gleichlange Spiesse ermöglichen. So wäre es sinnvoll, dass das Postulat 12.3019 durch ein Postulat ergänzt wird, das vom Bundesrat einen Bericht verlangt, der aufzeigt, wie in Bezug auf die Nachdiplomstudien gleichwer-tige Regeln für den ganzen Tertiärbereich aussehen könnten.