Der Bundesrat hat die neue Berufsmaturitätsverordnung verabschiedet. Travail.Suisse, die unabhängige Dachorganisation der Arbeitnehmenden, begrüsst diese neue Verordnung. Nach einem langen Suchprozess ist eine Regelung gefunden worden, welche die Berufsmaturität, das duale Berufsbildungssystem und die Fachhochschulen stärkt.
Die neue Berufsmaturitätsverordnung ist gelungen. Für Travail.Suisse ist vor allem wichtig, dass sie sich klar auf den Zugang zu den Fachhochschulen hin orientiert. Wer eine eidgenössische Berufsmaturität erworben hat, ist insbesondere befähigt, „ein Fachhochschulstudium aufzunehmen und sich darin auf eine anspruchsvolle Aufgabe in Wirtschaft und Gesellschaft vorzubereiten“. So lautet das erste Ziel der Berufsmaturitätsverordnung.
In der ganzen Verordnung wird dieses Ziel durchgehalten. So werden die vorgesehenen Grundlagenbereiche, die Schwerpunktbereiche wie auch die Ergänzungsbereiche auf dieses Ziel hin ausgerichtet. Trotzdem weist das neue System gegenüber dem bisherigen mit seinen sechs starren Berufsmaturitätsrichtungen eine erhöhte Flexibilität und Durchlässigkeit aus.
Bei der Erarbeitung des Rahmenlehrplans, die nun auf der Grundlage der Berufsmaturitätsverordnung an die Hand zu nehmen ist, ist darauf zu achten, dass die Fachhochschulen in diesen Prozess wirklich eingebunden sind. Das Gesetz sieht ihre Mitarbeit vor: „An der Erarbeitung des Rahmenlehrplans sind … die Fachhochschulen beteiligt.“ Ihre Einbindung ist vollumfänglich zu begrüssen. So wird es möglich, dass die Leistungen im Rahmen der Berufsmaturitätsausbildung mit den Erwartungen der Fachhochschulen und ihren verschiedenen Richtungen optimal abgestimmt werden können. Travail.Suisse geht davon aus, dass ein solches Vorgehen die ganze Berufsbildung stärkt.