Das HFKG nimmt es bereits vorweg: Studierende, Dozierende und andere Gruppen an Hochschulen sollen sich in Entscheidungsprozesse einbringen können. Nun verlangt der Verband der Dozierenden Nägel mit Köpfen.
Eine straffe Hierarchie hat sich der Gesetzgeber für die Hochschulen offensichtlich nicht gewünscht. Das Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG) sieht angemessene Mitwirkungsrechte für alle Hochschulangehörigen vor. Dieser Forderung verleihen die Dozierenden nun Nachdruck: In einem Antrag an die Schweizerische Hochschulkonferenz verlangt der Verband Swissfaculty, in dem die Dozierenden aller drei Hochschultypen vereinigt sind, dass konkrete Empfehlungen formuliert werden.
An den universitären Hochschulen mit teils jahrhundertelanger Tradition funktioniere die Mitwirkung in der Regel bereits gut, erklärt Stephan Morgenthaler, Professor an der EPFL und Vertreter von Swissfaculty im Hochschulrat. Etablierte Strukturen stellen sicher, dass sich Studierende, Dozierende und zum Teil auch andere Berufsgruppen in Entscheidungsprozesse einbringen können. Sie nehmen zum Beispiel Einsitz in Kommissionen, die sich mit Themen wie Berufungen für Lehrstühle, Ethik oder Sport befassen. Hingegen bestehe an Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen diesbezüglich noch Handlungsbedarf, weiss Morgenthaler. „Häufig verläuft der Informationsfluss ausschliesslich von oben nach unten, und auch dies erst, wenn bereits entschieden wurde.“ Mancherorts seien zwar Mitspracherechte vorhanden, doch sie würden kaum genutzt, weil den Hochschulangehörigen die Zeit dazu fehlt.
Mitsprache bei Details statt Wichtigem
Dies bemängelt auch Denise Martin, Generalsekretärin des Verbands der Fachhochschuldozierenden fh-ch. Zudem beschränke sich die Mitwirkung meist auf wenig relevante Bereiche: Zum Beispiel dürfen Betroffene sich zur Farbe äussern, in der das Labor gestrichen wird, haben aber nichts zu sagen zu einem Personalreglement, bei dem es auch um die Gewährung von Forschungssemestern geht. Häufig sei es die Schulleitung, welche Vertreter für ein Gremium bestimmt, statt dass die Person vom Kollegium abgeordnet wird. Stellungnahmen werden zwar eingeholt, aber nicht immer berücksichtigt. „Bleiben konkrete Massnahmen aus, sinkt die Bereitschaft, sich zu engagieren“, stellt Martin klar.
In den Pädagogischen Hochschulen sei die Mitwirkung unterschiedlich weit gediehen, sagt Richard Kohler, Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Lehrerinnen –und Lehrerbildung. Während die Dozierenden sehr kleiner Schulen fast automatisch in alle relevanten Prozesse eingebunden sind, werde in den mittleren und grossen in der Regel nur eine Mitsprache ermöglicht, nicht aber eine Mitbestimmung.
Drei Hochschulen müssen nachbessern
Mitwirkung ist auch in den Akkreditierungsverfahren ein wichtiges Kriterium. Drei der vier Hochschulen, die bisher nach neuem Recht akkreditiert wurden, haben in diesem Punkt eine Auflage erhalten. Während die Hochschule für Wirtschaft Zürich ihre Strukturen für die Mitwirkung explizit definieren soll, verlangt der Akkreditierungsrat von der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik, dass sie die Partizipation der Studierenden in allen Gremien aktiv fördert und von der Pädagogischen Hochschule Bern, dass sich sämtliche Angehörige an Projekten beteiligen.
Expertenwissen verbessert Qualität
Parallel zu den Dozierenden streben auch die Studierenden und der Mittelbau mehr Mitsprache an und bereiten entsprechende Vorstösse vor. Swissfaculty-Vertreter Morgenthaler hält es für sinnvoll, dass der Hochschulrat für alle Gruppen gleichzeitig Empfehlungen ausarbeitet. Nicht alle sollten aber bei den gleichen Themen mitreden können, betont Morgenthaler. So sei die Einschätzung der Studierenden zum Beispiel bei der Beurteilung von Lehre und Angeboten der Hochschule überaus willkommen. In organisatorischen Fragen mit langfristiger Wirkung für die Mitarbeitenden sei ihre Mitsprache hingegen weniger sinnvoll, da Studierende lediglich einige Jahre an der Hochschule bleiben.
Swissfaculty fordert eine aktive Förderung des Engagements aller Beteiligten sowie eine rechtzeitige Information, damit sich die jeweiligen Experten fundiert äussern können. In sämtlichen Gremien und auf allen Führungsebenen sollte ihnen ein Antragsrecht gewährt werden. Mit klar definierten Strukturen könne das Potenzial aller Beteiligten und Betroffenen besser genutzt werden, ist Stephan Morgenthaler überzeugt. „Dies verbessert die Qualität von Lehre und Forschung.“