Aufs Ganze gesehen verfügt die Schweiz heute über ein effizientes und gut funktionierendes Bildungssystem. Insbesondere der gute Mix von allgemeinbildenden und berufsbezogenen Bildungswegen macht eines seiner Stärken aus. In den letzten Jahren hat sich zudem die Kommunikation und die Zusammenarbeit zwischen diesen beiden Bildungswelten markant verbessert. Nach Meinung von Travail.Suisse ist es von Vorteil, wenn die eingeschlagene Richtung konsequent weiterverfolgt wird.
Eine engere Zusammenarbeit zwischen den beiden genannten Bildungswelten lässt sich an verschiedenen Ereignissen und Tatsachen festmachen:
- Der 1. Januar 2013 ist bildungspolitisch ein wichtiges Datum. Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT und das Staatsekretariat für Bildung und Forschung SBF werden unter dem Dach des Staatsekretariates für Bildung, Forschung und Innovation SBFI zusammengeführt. Die «Berufsbildung» und die «Hochschulbildung» gehören damit nicht nur erstmals verwaltungstechnisch zur gleichen administrativen Einheit. Im Verlaufe des Jahres 2014 beziehen sie auch die gleichen Räumlichkeiten an der Einsteinstrasse in Bern, was die Chance für eine gute und vereinfachte Kommunikation und Zusammenarbeit erhöht.
- Das Berufsbildungsgesetz BBG aus dem Jahre 2002 hat die Türe geöffnet zu einer erweiterten an Hochschulen praktizierten Berufsbildungsforschung 1 . Die Aufbauarbeiten in diesem Forschungszweig sind zwar noch nicht abgeschlossen 2 . Aber die Ergebnisse aus der Forschung enthalten wichtige Elemente, um zum Beispiel den Wert des Mixes von allgemeinbildenden und berufsbezogenen Bildungswegen in bildungspolitischen Entscheidungsprozessen richtig einschätzen zu können.
- Bei der Vorbereitung der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation BFI 2017-2020 haben die Interessengruppen der Berufsbildung und der Hochschulbildung zum ersten Mal nicht gegeneinander, sondern miteinander gearbeitet. Damit wurden die Prioritäten wie auch die Gründe für die Prioritätensetzungen für beide Seiten klar und sichtbar. Travail.Suisse hofft nun, dass angesichts des vom Bundesrat stark gekürzten Budgets für die BFI-Periode das Miteinander nicht wieder in ein Gegeneinander umkippt, sondern dass man sich gemeinsam für die notwendigen Finanzen einsetzt.
- Travail.Suisse schätzt es sehr, dass das Hochschulförderungs- und koordinationsgesetz HFKG die Teilnahme von zwei Vertretern oder Vertreterinnen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen an den Sitzungen der Hochschulkonferenz vorsieht. Damit können an den hochschulpolitischen Diskussionen in der Konferenz auch Personen mit beratender Stimme teilnehmen, die nicht nur in der Hochschulbildung, sondern auch stark in der Berufsbildung verankert sind.
Es gibt allerdings auch Handlungsfelder, bei denen die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den beiden Bildungswelten noch verbessert werden muss:
- Ein wichtiges Handlungsfeld ist der nationale Qualifikationsrahmen. Gegenwärtig stehen sich der Qualifikationsrahmen der Hochschulen und derjenige der Berufsbildung unverknüpft gegenüber. Beide haben ihn unabhängig voneinander aufgebaut. Hier sind Schritte aufeinander hin zu planen. Es muss mittelfristig das Ziel sein, einen gemeinsamen Qualifikationsrahmen aufzubauen.
- Die Höhere Berufsbildung gehört sowohl zur Berufsbildung wie auch zum Tertiärbereich, dem auch die Hochschulen angehören. Die Höhere Berufsbildung befindet sich damit in einer Art Zwischenbereich. Nach Meinung von Travail.Suisse muss das Verhältnis zwischen der Höheren Berufsbildung und den Hochschulen besser geklärt werden. Dabei geht es aber nicht nur um Fragen der Hochschulzulassung von Personen mit einem Abschluss der Höheren Berufsbildung oder um Titelfragen, sondern auch um die Rolle zum Beispiel der Höheren Fachschulen im Innovationsprozess, bei der Bewältigung von Fragen rund um das Thema Industrie 4.0 oder dem Verhältnis von Hochschulweiterbildung und Höherer Berufsbildung. Gesprächsstoff ist genügend vorhanden. Übrigens: In der Höheren Berufsbildung gibt es ähnlich viele Abschlüsse pro Jahr wie an den Hochschulen.
_____
p(footnote). 1 Vgl. Berufsbildungsgesetz Art. 4.
2 Evaluation, Berufsbildungsforschung SBFI, 24. April 2015, http://www.sbfi.admin.ch/berufsbildung/01528/index.html?lang=de&downloa…—