Seit Ende Februar steht fest, welche Personen 1 über die Akkreditierungen der Hochschulen entscheiden werden. Der neu gewählte Akkreditierungsrat wird genau hinschauen, ob die Institutionen das Qualitätslabel verdienen, kündigt dessen Präsident an.
Innerhalb der nächsten sieben Jahre müssen sich sämtliche Hochschulen neu akkreditieren lassen. Dies ist die Voraussetzung, um Teil des Schweizerischen Hochschulraums zu sein und Bundesgelder zu erhalten. Das letzte Wort über die Zulassung liegt beim Akkreditierungsrat. In seiner ersten Sitzung Ende Februar hat die Schweizerische Hochschulkonferenz das 18-köpfige Gremium eingesetzt. Dabei hat er auf eine ausgewogene Besetzung geachtet: Neben Professoren, Dozenten und Assistenten verschiedener Hochschulen und Fachrichtungen sind ausländische Qualitätsexperten vertreten sowie die Studierenden und die Organisationen der Arbeitswelt. Auch die geographische und geschlechtsspezifische Durchmischung wurde berücksichtigt. „Ich bin sehr zufrieden mit der Zusammensetzung“, sagt der neu gewählte Präsident Jean-Marc Rapp. Der Rechtsprofessor war bis 2006 Rektor der Universität Lausanne und gleichzeitig Präsident der Rektorenkonferenz der Schweizerischen Universitäten. Danach präsidierte er die European University Association.
Der Akkreditierungsrat arbeitet eng mit der Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ) zusammen. Sie ist es, die Expertenteams vor Ort sendet und die Institutionen überprüft. Dabei geht es nicht darum, einzelne Vorlesungen oder Studiengänge zu beurteilen. Viel mehr setzen die Gutachter bei den internen Qualitätsmanagement-Systemen an. Diese müssen gewährleisten, dass allfällige Mängel auf jeder Ebene erkannt und korrigiert werden und dass die Schulen ihre Ziele erreichen. Denkbar ist, dass auch weitere Qualitätsagenturen zum Einsatz kommen, zum Beispiel aus dem grenznahen Ausland.
Nicht nur abnicken
Der Akkreditierungsrat werde sich wohl in den meisten Fällen nach den Empfehlungen der AAQ richten, sagt Jean-Marc Rapp. Handelt es sich also lediglich um ein Abnicker-Gremium? Nein, betont Rapp. Es könne durchaus vorkommen, dass einzelne Personen Fragen aufwerfen oder Lücken im Ablauf der Qualitätssicherung entdecken. „Sechs Augen sehen mehr als zwei.“ Da die Mitglieder des Akkreditierungsrats nicht selber vor Ort sind und mit den Hochschulvertretern zu tun haben, nehmen sie eine etwas distanziertere Perspektive ein als die Agentur. Mitglieder müssen in den Ausstand treten, wenn über den eigenen Arbeitgeber verhandelt wird. Der Rat hat die Möglichkeit, Akkreditierungen mit Auflagen auszusprechen. Im Ausnahmefall könne es auch vorkommen, dass der Akkreditierungsrat den Bericht zur Überarbeitung an die Agentur zurückschickt, sagt Rapp. Die Art, wie die beiden Organisationen zusammen arbeiten, entspreche dem internationalen Standard.
Erste Akkreditierungen noch nicht sofort
Bis der Rat über die ersten institutionellen Akkreditierungen entscheiden kann, wird es aber noch eine Weile dauern. Denn die Hochschulen haben sieben Jahre Zeit, die Aufgabe anzupacken. Danach müssen sie den Prozess alle sieben Jahre wiederholen. In den ersten Sitzungen des Akkreditierungsrats gehe es vor allem darum, sich kennen zu lernen sowie Abläufe und Richtlinien festzulegen, erklärt Jean-Marc Rapp. Zudem wird das Gremium Vorschläge für die Gebühren ausarbeiten, welche die Agenturen den Hochschulen verrechnen dürfen.
Neben den vorgeschriebenen institutionellen Akkreditierungen, bei denen die gesamte Hochschule unter die Lupe genommen wird, sind freiwillige Akkreditierungen einzelner Studiengänge möglich. Zudem stehen beim AAQ Gesuche vonseiten privater Bildungsinstitutionen an, die ebenfalls gerne als offizielle Schweizer Hochschule gelten möchten. Die Auszeichnung ist begehrt: Sie gilt einerseits als Qualitätslabel und gewährleistet anderseits die Mitsprache in den wichtigen Organen.