Welche Institutionen dürfen sich Schweizer Hochschule nennen? Mit dieser Frage beschäftigen sich ab nächstem Jahr zwei Gremien, die eng zusammenarbeiten. Die verschiedenen Hochschultypen werden dem gleichen Verfahren unterzogen.
Ganz gleich, ob es sich um eine relativ neue Institution oder eine jahrhundertealte, renommierte Universität handelt: Um Teil der neuen Schweizerischen Hochschullandschaft zu sein, braucht es künftig eine Akkreditierung. Nur so darf man sich mit einem der drei geschützten Begriffe Universität, Fachhochschule oder Pädagogische Hochschulen schmücken. Zudem ist die Akkreditierung eine Voraussetzung, um Bundesgelder zu erhalten. Waren bisher unterschiedliche Stellen für die Qualitätssicherung der drei verschiedenen Hochschultypen zuständig, so wird es ab kommendem Jahr der Akkreditierungsrat sein – eines der drei Organe des neuen Hochschulraums.
Das Gremium, das von der Hochschulkonferenz ernannt wird, besteht aus 15 bis 20 Vertretern der Hochschulen – neben Leitungspersonen auch solche aus dem Lehrkörper und Studierende – sowie aus der Arbeitswelt. Um eine Anbindung an Qualitätsstandards anderer Länder zu gewährleisten, sollen mindestens 5 davon hauptsächlich im Ausland tätig sein.
Agentur leistet Vorarbeit
Bei seinen Beschlüssen wird sich der Rat auf die Empfehlungen der Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ) stützen. Dessen Vorgängerorganisation, das Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung, wurde Anfang Jahrtausend geschaffen und war bis anhin nur für die Quality Audits und die freiwilligen Akkreditierungen der universitären Hochschulen zuständig. Denkbar ist auch, dass mit der Zeit weitere Agenturen, zum Beispiel aus dem deutschsprachigen Ausland, beauftragt werden. Im Gegenzug kann die AAQ auf kostendeckender Basis Mandate anderer Institutionen annehmen.
Im Akkreditierungsverfahren muss eine Hochschule zuerst einmal eine umfassende Selbstbeurteilung erstellen und in einem Bericht festhalten. Nach dem Studium dieser Dokumentation nimmt eine Gruppe von Gutachtern einen Augenschein vor Ort. Auch bei diesen Personen wird eine ausgewogene Zusammensetzung angestrebt; ein Vertreter soll aus dem Kreis der Studierenden stammen. Die Agentur erstellt danach einen Bericht zuhanden des Akkreditierungsrats, der die Akkreditierung mit oder ohne Auflagen aussprechen oder ablehnen kann.
Hochschulraum ist begehrt
Neben den institutionellen Akkreditierungen, bei der die gesamte Hochschule beurteilt wird, sind auch freiwillige Akkreditierungen einzelner Studiengänge möglich. Nach Inkrafttreten des HFKG nächstes Jahr, werden sämtliche Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen bis Ende 2022 einer ersten institutionellen Akkreditierung mit den neu geschaffenen Standards unterzogen. Ein erneutes Verfahren erfolgt etwa alle sieben Jahre. Zudem stehen beim AAQ Gesuche von weiteren Bildungsinstitutionen an. So etwa vonseiten zweier katholisch-theologischer Fakultäten in den Kantonen Tessin und Chur sowie privater Bildungsinstitutionen aus dem Raum Genf, die sich an Personen aus dem Umfeld der internationalen Organisationen wenden. Bereits unter dem bisherigen System akkreditiert wurde kürzlich die international ausgerichtete Franklin University in Lugano. In den nächsten Jahren ist also eine Erweiterung des Hochschulraums nicht ausgeschlossen.