Der Bund unterstützt die Kantone in Bezug auf ihre Leistungen im Bereich der Berufsbildung. Berechnet wird diese Unterstützung zur Hauptsache auf der Grundlage der Anzahl Personen in der beruflichen Grundbildung im jeweiligen Kanton (vgl. Art. 53 Berufsbildungsgesetz BBG). Travail.Suisse stellt sich die Frage, ob angesichts der zunehmenden Bedeutung anderer Bereiche der Berufsbildung – zum Beispiel der berufsorientierten Weiterbildung – die Bemessungsgrundlage für die Zuteilung der Finanzen an die Kantone noch die richtige ist.
Wie funktioniert die Finanzierung der Berufsbildung? Die jährlichen Ausgaben von Bund und Kantonen werden zusammengezählt. Die gesamte Ausgabensumme beträgt gegenwärtig rund 3.6 Milliarden Franken. Nach Art. 59.2 Berufsbildungsgesetz (BBG) übernimmt der Bund 25 Prozent (also 900 Millionen Franken), die Kantone übernehmen 75 Prozent (also 2.7 Milliarden Franken). Die Pauschale an die Kantone wird wie folgt berechnet: Von den 900 Millionen Franken zieht der Bund seine eigenen Ausgaben z.B. für das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung EHB, für die Projekte nach Artikel 54 und 55 BBG und für die Kosten für die Vorbereitungskurse ab. Den Restbetrag teilt er durch die Anzahl Personen, die sich in der Schweiz gegenwärtig in der beruflichen Grundbildung befinden. Das ergibt die Summe für eine Pauschale. Jeder Kanton erhält nun für jede Person, die auf seinem Gebiet eine berufliche Grundausbildung absolviert, eine solche Pauschale. Das bedeutet: Kantone mit mehr Lehrlingen bekommen vom Bund mehr Subventionen als Kantone mit weniger Lehrlingen.
Motivationsspritze während der Lehrstellenkrise
Diese Finanzierungsregelungen wurden während der Lehrstellenkrise festgelegt. Das Engagement eines Kantons zur Schaffung neuer Lehrstellen half also nicht nur, die soziale Problematik „Jugenderwerbslosigkeit“ zu entschärfen, sondern führte auch – als positiver Effekt – zu einer höheren Anzahl Pauschalen für diesen Kanton.
Das Engagement eines Kantons in anderen Berufsbildungsbereichen, z.B. der berufsorientierten Weiterbildung, führt nicht zu diesen Effekten. So erhöht ein Kanton, der sich zum Beispiel vermehrt in der berufsorientierten Weiterbildung engagiert, damit zwar seine eigenen Kosten und die Gesamtkosten im System, nicht aber die Anzahl Pauschalen, die er vom Bund erhält.
h2. Neue Finanzierungsregeln nötig?
Angesichts der zunehmenden Bedeutung z.B. der berufsorientierten Weiterbildung aufgrund des Fachkräftemangels, der demografischen Entwicklung und des Veränderungsbedarfs bezüglich Kompetenzen stellt sich die Frage, ob die gegenwärtige Bemessungsgrundlage noch die richtige ist. Müsste sich nicht auch ein verstärktes Engagement eines Kantons z.B. im Bereich der berufsorientierten Weiterbildung in erhöhten Subventionen durch den Bund niederschlagen? Aus Sicht von Travail.Suisse ist dieser Frage im Rahmen von Berufsbildung 2030 nachzugehen.