Die Berufsbildung hat in den letzten zwei Jahrzehnten grosse Veränderungen erfahren. Nicht alle haben diese Veränderungen in ihrem Denken nachvollzogen. So kommt es leider immer wieder vor, dass gut gemeinte Denkanstösse oder Provokationen ihr Ziel massiv verfehlen. Vor allem drei Reformen werden nicht richtig wahrgenommen oder sogar übersehen.
Die Berufsbildung ist längerfristig nur zukunftsfähig, wenn sie sich kontinuierlich den neuen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen auf eine kluge Art und Weise anpasst. Zum Glück verfügt die Berufsbildung über diese Innovationsfähigkeit; das hat sie in den letzten Jahren bewiesen und wird sie hoffentlich auch in Zukunft wieder zeigen. Nicht alle Reformen werden aber von allen Kreisen der Gesellschaft genügend wahrgenommen. Hier drei Beispiele:
Die Berufsmaturität
In seinem Artikel „Warum die Schweiz so bildungsfeindlich ist“1 beschreibt Philipp Sarasin die Wahl der Jugendlichen nach der Volksschule immer noch als Wahl zwischen der Berufslehre und dem Gymnasium. Diese Wahl hat sich in den letzten Jahren aber grundlegend verändert. Jene Jugendlichen, die fähig sind, einen Maturitätsabschluss zu erreichen, wählen heute nicht mehr zwischen Lehre und gymnasialer Maturität, sondern zwischen gymnasialer Maturität und Berufsmaturität. Das ist eine ganz andere Konkurrenz als sie Sarasin beschreibt. Die gymnasiale Maturität konkurrenziert nicht mehr mit der Lehre, sondern mit der Berufsmaturität. Es ist schwierig, mit jemandem in eine Diskussion zu treten, der diese grundlegende Reform nicht nachvollzogen hat und nicht sieht, dass es heute bildungshungrige Jugendliche gibt, die nach dem Progymnasium bewusst die Berufsmaturität einer gymnasialen Maturität vorziehen.
Höhere Berufsbildung
Auch die höhere Berufsbildung wird von den akademischen Kreisen regelmässig unterschätzt. Man will nicht wahrhaben, dass die höhere Berufsbildung seit dem Inkrafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes zum Tertiärbereich gehört. Man zählt sie lieber zur Weiterbildung – wenn man sie überhaupt wahrnimmt – und konkurrenziert diese arbeitsplatznahen Bildungen mit Weiterbildungsangeboten aus dem Hochschulbereich. Dass die höhere Berufsbildung mit über 28’000 Abschlüssen pro Jahr2 den grossen Teil des Bedarfs an Qualifikationen, welche die KMU-Wirtschaft sucht, abdeckt, wird übersehen. Zum Glück war der Gesetzgeber bei der Schaffung des neuen Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetzes (HFKG) diesbezüglich nicht blind, sondern hat das Thema „Hochschulweiterbildung und höhere Berufsbildung“ bewusst ins Gesetz aufgenommen3.
Differenzierte Ausbildungen im Pflegebereich
Auch der Pflegebereich hat damit zu kämpfen, dass nicht alle Reformen wahrgenommen werden. Schnell und pauschal beklagen sich Bildungspolitiker4 über die „Verakademisierung“ des Pflegebereiches. Dem ist aber nicht so. Durch die Reformen gibt es neu eine Lehre „Fachangestellte Gesundheit“ sowie eine Attestlehre „Assistent/-in Gesundheit und Soziales EBA“, die für das genaue Gegenteil einer „Verakademisierung“ stehen. Zudem ist die bisherige Pflegeausbildung des Schweizerischen Roten Kreuzes durch die Aufnahme in das Berufsbildungssystem zwar neu im Tertiär-B-System angesiedelt, hat aber vom Niveau her keine eigentliche Neupositionierung erfahren. Hingegen hat sich das Bildungssystem im Pflegebereich so differenziert, dass er auf allen Bildungsstufen von der Attestlehre bis zum Masterabschluss an einer Hochschule vertreten ist.
3 HFKG, Ziele, Art. 3i: Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen bei Dienstleistungen und Angeboten, im Weiterbildungsbereich von Institutionen des Hochschulbereichs gegenüber Anbietern der höheren Berufsbildung.