Der Bundesrat hat sich heute für die Herabsetzung des arbeitsrechtlichen Jugendschutzalters auf 18 Jahre ausgesprochen. Travail.Suisse, die Dachorganisation der Arbeitnehmenden, ist enttäuscht, dass sich die Landesregierung dem Druck der Arbeitgeber und Kantone gebeugt hat, und der Arbeitnehmerschutz einmal mehr für kurzsichtige wirtschaftliche Interessen aufgeweicht werden soll.
Gar mancher Arbeitgeber erhofft sich jetzt, Jugendliche vermehrt für Nacht-, Sonntags- und Mehrarbeit einsetzen zu können, jedoch bei geringeren Kosten. Dass dies zu einem Eigengoal wird, zeigt das Gastgewerbe. Diese Branche kennt schon heute eine Reihe solcher Ausnahmebestimmungen bei Jugendlichen – mit der Folge, dass die Lehrstellen in der Gastronomie immer unattraktiver werden und darum unbesetzt bleiben.
Die Kantone haben es bis heute verschlafen, die geltenden Jugendschutzbestimmungen durchzusetzen, und erhoffen sich durch die Herabsetzung des Schutzalters eine Entschärfung der Situation. Das ist eine zu billige Art, sich aus der Verantwortung zu ziehen. Travail.Suisse erwartet von den zuständigen Behörden, dass sie die Einhaltung der Schutzbestimmungen bei den Arbeitgebern durchsetzen.
Mit dem Eintritt in die Arbeitswelt, sei es als Lehrling, aber auch ohne Lehrstelle, sehen sich Jugendliche mit einer Vielzahl von neuen Belastungen konfrontiert. Neuste Studien belegen, dass bei Jugendlichen bis 24 Jahre ein deutlich überdurchschnittliches Sucht- und Gesundheitsrisiko besteht. Mit dem bisherigen Jugendschutzalter von 20 bzw. 19 Jahren wurde diesem Umstand Rechnung getragen, und die jungen Arbeitnehmenden wurden mit besonde-ren Schutzbestimmungen entlastet.
Travail.Suisse fordert den Bundesrat auf, Wort zu halten und bei den Verordnungsbestimmungen den versprochenen besonderen Schutz der Lehrlinge über das 18. Altersjahr hinaus mit griffigen Bestimmungen umzusetzen.
Einmal mehr wird der Arbeitnehmerschutz für kurzsichtige wirtschaftliche Interessen aufgeweicht – heute auf dem Buckel der Jugendlichen.