Die Lohnscheren zwischen dem Höchst- und dem Mindestlohn sowie zwischen dem durchschnittlichen Lohn pro Konzernleitungsmitglied und dem Mindestlohn haben sich bei der Swisscom im letzten Jahr weiter geöffnet. Die Entschädigung pro Konzernleitungsmitglied nahm um 10 Prozent zu, diejenige von CEO Carsten Schloter sogar um 14 Prozent.
Im Laufe der letzten sechs Jahre stiegen die Entschädigungen sowohl der Konzernleitung wie auch des Verwaltungsrates kontinuierlich an. Ein Konzernleitungsmitglied der Swisscom verdiente 2007 mit 894’000 Franken 23 Prozent mehr als noch 2002, die Verwaltungsräte steigerten ihr Einkommen um 26 Prozent auf nun durchschnittlich 238’000 Franken. Auch die Entschädigung für Carsten Schloter ist mit 1.7 Millionen Franken um 14 Prozent höher als noch im Vorjahr und um 22 Prozent höher als diejenige, die Jens Alder 2002 erhielt.
Da im Verlauf der letzten Jahre der Mindestlohn von 39’000 Franken auf 45’500 Franken angehoben wurde, bleiben die Auswirkungen auf die Lohnschere über die Jahre hinweg einigermassen konstant. Seit 2002 hat sich die Lohnschere zwischen dem Höchst- und dem Mindestlohn um 6 Prozent vergrössert, diejenige zwischen der Entschädigung pro Verwaltungsrat und dem Mindestlohn um 10 Prozent.
Allerdings zeigen die Anstiege im letzten Jahr, dass es wenig braucht, bis sich die Lohnscheren wieder stärker öffnen. Travail.Suisse wird daher weiterhin ein wachsames Auge auf die Entschädigungspolitik der Swisscom werfen.