Flankierende Massnahmen sind zentral für den Lohnschutz
Das Seco hat heute seinen jährlichen Bericht zur Umsetzung der flankierenden Massnahmen präsentiert. Dieser zeigt, dass die Lohnkontrollen nach einem coronabedingten Rückgang zwar wieder verstärkt werden konnte, sie lagen aber zum zweiten Mal in Folge unterhalb des Zielwerts. Lohnunterbietungen waren auch im letzten Jahr weit verbreitet. Mit den flankierenden Massnahmen besteht ein wirksames Instrument, um diese aufzudecken. Eine Schwächung der flankierenden Massnahmen hätte deshalb gravierende Folgen für die Arbeitnehmenden in der Schweiz.
Die paritätischen und tripartiten Kommissionen haben im Jahr 2021 insgesamt 34'711 Kontrollen zur Überprüfung der orts- und branchenüblichen Löhne durchgeführt. «Die flankierenden Massnahmen haben auch in schwierigen Zeiten ihre zentrale Funktion zur Sicherstellung der orts- und branchenüblichen weitgehend erfüllt», so Thomas Bauer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse.
Lohndumping weit verbreitet
Lohnunterbietungen waren auch im Jahr 2021 weit verbreitet. In Branchen mit Gesamtarbeitsverträgen und Mindestlöhnen und somit klaren Lohnbestimmungen lagen Verstossquoten von 20 Prozent vor. Aber selbst in Branchen ohne festgelegte Mindestlöhne, und somit grossem kantonalem Spielraum bei der Festlegung von Lohngrenzen, brachten die Kontrollen Verstossquoten von 10 Prozent bei Schweizer Arbeitgebenden bzw. 14 Prozent bei entsendenden Unternehmen zutage. «Lohnunterbietungen waren auch 2021 weit verbreitet. Dank den flankierenden Massnahmen können diese aufgedeckt und geahndet werden», so Thomas Bauer.
Mängel bei Sanktionierung der Arbeitgebenden
Erhebliche Mängel bestehen weiterhin bei der Sanktionierung der Arbeitgebenden. Bei fehlenden verbindlichen Mindestlöhnen werden lohnunterbietende Unternehmen dazu aufgefordert, ihre Löhne an die orts- und branchenüblichen Löhne anzupassen. Solche Verständigungsverfahren zur Einhaltung der Lohnbedingungen waren bei Schweizer Arbeitgebenden nur in 60 Prozent der Fälle erfolgreich. In solchen Fällen wären Kantone und Bund befugt, über Normalarbeitsverträge Mindestlöhne für die betroffenen Branchen zu erlassen. Auf Bundesebene wurde bisher allerdings lediglich einmal von diesem Instrument Gebrauch gemacht. «Die bestehenden Instrumente zur Verhinderung von Lohndumping werden noch zu wenig eingesetzt. Verbindliche Mindestlöhne
stellen ein wirksames Instrument gegen Lohndumping dar, denn sie haben entsprechende Sanktionen bei Nichteinhaltung zur Folge», so Thomas Bauer.