Weibliche Arbeitnehmende unter 30 Jahren und ohne Kaderfunktion, die in einem kleinen Restaurant mit weniger als 20 Angestellten arbeiten – diese Personen erleiden die krasseste Lohndiskriminierung in der Schweiz. Im Falle dieser Angestellten sind zwischen 52 und 65 Prozent der Lohndifferenz zu männlichen Angestellten objektiv nicht erklärbar. Es handelt sich also um pure Diskriminierung, die schweizweit eine Lohnsumme von fast 8 Milliarden Franken ausmacht. Am Vortag des Internationalen Frauentages steht fest: Diese Lohndiskriminierung ist schlicht skandalös.
Die Analyse der Lohnunterschiede, die heute vom Bundesamt für Statistik präsentiert wurde, zeigt nach wie vor ein düsteres Bild für die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern in der Schweiz. Bekannt ist, dass der unerklärte Teil der Lohnungleichheit – die eigentliche Lohndiskriminierung – innerhalb der Branchen stark variiert: Die Hotellerie-Restauration (65.2 Prozent), der Detailhandel (56,9%) und die Maschinenindustrie (41,7 Prozent) stehen an der Spitze der Rangliste der schlechten Vorbilder. Nicht nur die Branche, sondern auch die Grösse der Unternehmung ist massgebend für die Lohndiskriminierung. Frauen, die in KMU mit weniger als 20 Angestellten arbeiten, werden am stärksten diskriminiert. Mehr als 56 Prozent der Lohnunterschiede zu ihren männlichen Kollegen können nicht durch objektive Kriterien erklärt werden (siehe Kasten). Besonders alarmierend ist, dass KMU mit weniger als 20 Angestellten in der Schweiz 95 Prozent der Unternehmen mit 36 Prozent der Arbeitnehmenden ausmachen.
«Das NFP60 zur Gleichstellung der Geschlechter hatte bereits auf die Lohndiskriminierung der jungen Frauen unmittelbar nach der Lehre aufmerksam gemacht, mit einem unerklärten Lohnunterschied von 7 Prozent», betont Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellung bei Travail.Suisse. Die Analyse des BFS bestätigt diesen Sachverhalt: Bei den unter 30jährigen Frauen ist mehr als die Hälfte des Lohnunterschieds diskriminierend (52,2 Prozent), der diskriminierende Anteil nimmt erst mit dem Alter etwas ab (36,8 Prozent bei den über 50jährigen).
Der öffentliche Sektor übertrifft in Bezug auf die unerklärte Lohndifferenz sogar noch den nationalen Durchschnitt: 41,7 Prozent der Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern sind im öffentlichen Sektor unerklärt, während der entsprechende nationale Durchschnitt bei 38,1 Prozent liegt. Insgesamt hat sich im öffentlichen Sektor der Lohnunterschied kaum verändert (16,6 Prozent) und ist nach wie vor kleiner ist als jener im privaten Sektor (19,5 Prozent).
Jeden Monat verlieren die Frauen aufgrund der Lohndiskriminierung mehrere hundert Franken. Und jedes Jahr beläuft sich das wirtschaftliche Volumen der Diskriminierung auf 7.7 Milliarden Franken. Die während ihres ganzen Lebens diskriminierten Frauen werden auch längerfristig, nämlich bei ihrer Pensionierung, benachteiligt. Es ist deshalb mehr als angebracht, am Vortag des Internationalen Tags der Frau an den Skandal zu erinnern, der mit diesen Zahlen und ihren Auswirkungen verbunden ist.
DEFINITION
Lohnungleichheit: Die Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern sind von verschiedenen Faktoren abhängig : personelle Faktoren (Alter, Ausbildung, Anzahl Dienstjahre), mit dem Arbeitsplatz verbundene Faktoren (berufliche Position, Qualifikationsniveau, Tätigkeitsbereich) und betriebliche Faktoren (Unternehmensgrösse, Wirtschaftszweig, Region).
Lohndiskriminierung: Nach Ausschluss der objektiv erklärbaren Faktoren mittels einer Regressionsanalyse (Modell Oaxaca) werden die verbleibenden Unterschiede, die nicht erklärt werden können, von den Fachleuten als Lohndiskriminierung eingestuft.
Für mehr Informationen:
Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellung Travail.Suisse, 079 598 06 37