In den parlamentarischen Debatten zur Mindestlohninitiative haben wir es mit anderen Vorschlägen, welche die Sozialpartnerschaft gefördert hätten, versucht, so z.B. einer Änderung der Bedingungen für eine flächendeckendere Einführung von Gesamt- oder Normalarbeitsverträgen. Auf diesem Weg hätte man eine Differenzierung des Mindestlohnes nach Branche und Region beibehalten. Leider haben die rechten Parteien diese Vorschläge systematisch abgelehnt, obwohl sie die Vorzüge der Sozialpartnerschaft anpreisen.
Bevor Sie Ihren Stimmzettel in die Urne legen, leite ich Ihnen diesen Aufruf von «Eglise et Monde du travail», einer der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Waadt nahestehenden Vereinigung, weiter:
In Stellungnahmen zur Abstimmung zu den Mindestlöhnen gehen ethische Fragen und die von den Working Poor, Männern wie Frauen, erlebte Realität meistens vergessen.
Ein zu tiefer Lohn bedeutet, dass die Arbeit nicht anerkannt wird: Einer Person, die Vollzeit arbeitet und dabei etwa dasselbe Einkommen hat, wie wenn sie nicht arbeiten und Sozialhilfe erhalten würde, wird die Botschaft vermittelt: Ihre Arbeit ist nichts wert!
Ein zu tiefer Lohn ist eine Verletzung der Würde: Wenn eine Person Vollzeit arbeitet und am Monatsende um die Unterstützung der Sozialhilfe betteln muss, weil ihr Lohn nicht zum Leben reicht, ist sie in ihrer Würde verletzt.
Dient die Sozialhilfe dem Ausgleich von zu tiefen Löhnen, wird sie zweckentfremdet: Die Sozialhilfe ist Ausdruck von Solidarität, wenn die privaten Akteure nicht mehr intervenieren können. Sie wird zweckentfremdet, wenn sie Unternehmen ermöglicht, ihre Mitarbeitenden unterzubezahlen.
Niedriglohnbeschäftigung rettet keine Unternehmer: Wirtschaftliche Schwierigkeiten gibt es, das weiss man. Aber wenn ein Landwirt, eine Familie oder ein Kleinunternehmer seine Mitarbeitenden nicht angemessen bezahlen kann, damit sie in Würde leben können, ist das ein Zeichen dafür, dass der Unternehmer selbst nicht genug verdient, um seine Firma am Leben zu halten. Das Problem kann, wenn es wirtschaftlich ist, nicht auf den Schultern der Arbeitnehmenden gelöst werden.
Niemand spricht davon: Die zur Abstimmung vorgelegte Initiative lässt Ausnahmen zu! Absatz 5 der Initiative sieht vor, dass Ausnahmeregelungen unter Mitwirkung der Sozialpartner möglich sind. Diese Bestimmung eignet sich zur Förderung eines Dialogs, der notwendig und in Niedriglohnsektoren oft nicht vorhanden ist.
Kein Vertrag schützt den Lohn von Working Poor: Den Gewerkschaften gelingt es nicht, sich zu organisieren und sich in Wirtschaftssektoren ohne Gesamtarbeitsvertrag Gehör zu verschaffen. Arbeitgeber, die ihre Angestellten schlecht bezahlen, lassen sich nie auf eine Verhandlung oder einen Vertrag zu den Löhnen ein, solange es kein Gesetz gibt, das sie zur Aushandlung und Unterzeichnung eines GAV verpflichtet.