Krasse Fälle von Lohndumping in Subunternehmen treten immer häufiger auf und setzen der Akzeptanz der Personenfreizügigkeit in der Bevölkerung arg zu. Doch die bürgerliche Mehrheit in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat es gestern verpasst, eine wirksame Subunternehmerhaftung zu beschliessen. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband von 170’000 Arbeitnehmenden, erwartet, dass dieser Entscheid in der Herbstsession vom Ständerat korrigiert wird.
Für Travail.Suisse ist klar: Es braucht eine Solidarhaftung des Erstunternehmers, welche die ganze Subunternehmerkette umfasst. Eine Subunternehmerhaftung ohne Kettenhaftung lädt geradezu ein, durch eine Weitervergabe von Aufträgen an Subsubunternehmen die schweizerischen Lohnbestimmungen und Arbeitsbedingungen zu umgehen. Die Möglichkeit des Erstunternehmers, sich mittels eines schriftlichen Vertrags mit seinem Subunternehmer von der Haftung zu befreien, macht den Vorschlag der WAK-S wirkungslos.
Eine wichtige Voraussetzung für die Unterstützung der Personenfreizügigkeit ist, dass mit den flankierenden Massnahmen ein Instrumentarium besteht, das die Löhne in der Schweiz wirksam schützt. Dazu gehört auch eine wirksame Solidarhaftung. Travail.Suisse erwartet, dass der Ständerat in der Herbstsession den Entscheid der Kommission korrigiert, damit die Personenfreizügigkeit von den Arbeitnehmenden weiterhin unterstützt werden kann.