Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, begrüsst die vom Bundesrat vorgesehenen Verbesserungen des bestehenden Schutzinstrumentariums gegen Lohndumping. Alleine das reicht aber im Hinblick auf die nächste Volksabstimmung über die Personenfreizügigkeit nicht aus. Travail.Suisse fordert noch mehr Anstrengungen im Vollzug der flankierenden Massnahmen sowie weitere gesetzliche Verschärfungen.
Gesetzeslücken: dringendste Probleme angepackt
Es ging eine Weile, aber jetzt erfüllt der Bundesrat die Forderung von Travail.Suisse und stopft die notwendigsten und dringendsten Gesetzeslücken bei den flankierenden Massnahmen. Mit den vorgesehenen Gesetzesanpassungen kann die Bekämpfung der Scheinselbständigkeit sowie die Sanktionierung in erleichtert erklärten Normal- und Gesamtarbeitsverträgen endlich angepackt werden.
Vollzug: Erlass von regionalen oder branchenweiten Mindestlöhnen
Am Unbefriedigsten heute ist die Tatsache, dass die Aufdeckung von Lohndumping kaum Konsequenzen hat. Die vorhandenen Instrumente der erleichterten Allgemeinerklärung von Gesamt- und Normalarbeitsverträgen kommen kaum zur Anwendung. Travail.Suisse fordert ein schnelleres und härteres Durchgreifen. Konkret heisst dies, dass viel mehr regionale oder branchenweite Mindestlöhne erlassen werden müssen.
Arbeitsgruppe: muss weitere Mängel beheben
Travail.Suisse begrüsst die Einsetzung einer Sozialpartner-Arbeitsgruppe unter der Leitung des seco. Deren Aufgabe muss sein, sämtliche Mängel im Vollzug und im Gesetz zu beheben. Nur wenn das Schutzinstrumentarium gegen Lohndumping seine volle Wirkung entfaltet, werden die Arbeitnehmenden bereit sein, auch in Zukunft die Personenfreizügigkeit weiter zu führen.