In der Tieflohnbranche der Privathaushalte wird per 1. Januar 2011 ein verbindlicher Mindestlohn eingeführt. Das ist positiv. Allerdings ist es für Travail.Suisse, den unabhängigen Dachverband von 170‘000 Arbeitnehmenden, irritierend, dass der Bundesrat nicht vollumfänglich dem ursprünglichen Antrag der nationalen tripartiten Kommission gefolgt ist und den vorgesehenen Mindestlohn tiefer angesetzt hat.
Die Branche der privaten Haushalte ist in vielerlei Hinsicht problematisch: Erstens handelt es sich um eine Tieflohnbranche, vergleichbar mit dem Reinigungs- oder Gastgewerbe. Zweitens liegt die Verstossquote bei beachtlichen 12 Prozent, das heisst jede achte Arbeitnehmerin erhält weniger als den orts- und branchenüblichen Lohn. Drittens handelt es sich bei der bezahlten Hausarbeit um eine – auch demografisch bedingt – stetig wachsende Branche.
Positiv: Schutzinstrumentarium Normalarbeitsvertrag erstmals national angewandt
Über sechs Jahre nach Inkrafttreten des freien Personenverkehrs wird das im Rahmen der flankierenden Massnahmen vorgesehene Instrument des Normalarbeitsvertrags erstmals auf Bundesebene angewandt. Travail.Suisse freut sich über diesen Schritt.
Negativ: Mindestlöhne tiefer als ursprünglich vorgesehen
Negativ wertet Travail.Suisse die Tatsache, dass der Bundesrat den von der nationalen tripartiten Kommission ursprünglich vorgesehenen Mindestlohn von 18.90 Franken nicht übernommen und auf 18.20 herabgesetzt hat.
To do: umsetzen, kontrollieren und allenfalls sanktionieren
Jetzt geht es um die Umsetzung. Die verbindlichen Mindestlöhne müssen auch effektiv bezahlt werden. Damit dies gelingt, braucht es eine Aufklärungskampagne, genügend Kontrollen und wo nötig Sanktionen. Andernfalls bleibt der Normalarbeitsvertrag für die Hauswirtschaft ein Papiertiger.