Flankierende Massnahmen schützen die Löhne und Arbeitsbedingungen
Der heute vom SECO präsentierte Bericht zu den flankierenden Massnahmen zeigt, dass die Kontrolle der Löhne und Arbeitsbedingungen funktioniert. Zwar gibt es Lohnunterbietungen, diese werden dank den FlaM aber aufgedeckt und sanktioniert. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, ist überzeugt, dass der Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen wichtig bleibt und lehnt seine Opferung zugunsten der Kündigungsinitiative entschieden ab.
Der jährliche Bericht des SECO zu den flankierenden Massnahmen bildet die Kontrollaktivitäten auf dem Arbeitsmarkt und deren Ergebnisse ab. So wurden 2019 insgesamt über 41‘000 Kontrollen der Löhne und Arbeitsbedingungen durch die paritätischen und tripartiten Kommissionen durchgeführt. Dabei wurden bei 11 bis 21 Prozent der kontrollierten Betriebe Lohnunterbietungen gefunden; zudem konnte erfasst werden, dass es sich bei 8 Prozent der Selbständigen um Scheinselbständige handelte. „Dies beweist, dass die FlaM sehr effektive Instrumente zur Aufdeckung von Lohnunterbietungen sind und sie die Löhne und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmenden in der Schweiz schützen“, sagt Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse.
Können Lohnunterbietungen nachgewiesen werden, kommt es zu sogenannten Verständigungsverfahren. Dabei sollen Lohnnachzahlungen für die von Lohnunterbietung betroffenen Arbeitnehmenden erreicht werden. Während diese Verständigungsverfahren mit Entsendebetrieben zu 84 Prozent erfolgreich abgeschlossen werden können, gelingt dies bei den Schweizer Unternehmen nur zu 57 Prozent. Es sind in diesem Punkt also insbesondere die Schweizer Arbeitgeber, die die Wirksamkeit der flankierenden Massnahmen unterlaufen.
Keine Opferung der FlaM für die Kündigungsinitiative
Die Personenfreizügigkeit und die flankierenden Massnahmen sind nicht nur thematisch, sondern auch juristisch und politisch miteinander verknüpft. Wer die Personenfreizügigkeit nicht will, will auch die flankierenden Massnahmen nicht und ist damit für eine Schweiz ohne Lohnschutz, in der Tür und Tor offen stehen für Lohndumping und unsichere Arbeitsbedingungen und Aufenthaltsrechte. Das betrifft bei weitem nicht nur ausländische Arbeitskräfte, sondern alle, die in der Schweiz leben und arbeiten. „Die Kündigungsinitiative der SVP ist ein Frontalangriff auf den Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen in der Schweiz“, betont Gabriel Fischer.
Die flankierenden Massnahmen machten und machen den Arbeitsmarkt transparenter. Damit helfen sie mit, das Unterbieten von Löhnen und Arbeitsbedingungen zu verhindern. In Zukunft wird der Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen wichtiger denn je – Travail.Suisse lehnt deshalb die Kündigungsinitiative und damit die Opferung der flankierenden Massnahmen entschieden ab.