Corona: Arbeitnehmende bekommen endlich Normalität zurück doch der Schutz bleibt weiterhin wichtig
Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, unterstützt die heutigen Entscheide des Bundesrates. Vielen - auch älteren - Menschen wird ermöglicht, wieder am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Auch erlauben sie eine Normalisierung der wirtschaftlichen Tätigkeit. Travail.Suisse appelliert deshalb in aller Vehemenz an die Arbeitgeber, auf Entlassungen zu verzichten. Ausserdem soll der Bundesrat die Lohnfortzahlung für die Vulnerablen und bei Quarantäne über die Dauer des Notrechts regeln.
Travail.Suisse nimmt die heutigen Entscheide des Bundesrates mit Erleichterung zur Kenntnis. „Die Rückkehr zu einer gewissen Normalität muss ermöglichen, dass die wirtschaftliche Entwicklung Schwung bekommt und Entlassungen verhindert werden können – die Fachkräfte werden zukünftig umso mehr benötigt. Die Kurzarbeit soll den Unternehmen ermöglichen, die schwierige Zeit zu überbrücken“, sagt Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse.
Der Bundesrat beantragte heute dem Parlament die gesetzliche Grundlage für die Zusatzmittel für die Arbeitslosenversicherung mit einer Zusatzbotschaft. Travail.Suisse fordert das Parlament auf, den Anträgen des Bundesrates in der Herbstsession zu folgen, damit die Arbeitnehmenden und die Arbeitgeber die Corona-Kosten nicht mit Beitragserhöhungen zahlen müssen. Travail.Suisse hat seit Beginn der Corona-Krise gefordert, dass Arbeitnehmende mit tiefen Löhnen 100 Prozent Lohnersatz bei Kurzarbeit und Corona-EO erhalten sollen. Das Parlament muss in diesem Punkt korrigieren, zumal die entsprechenden Mittel vorhanden sind.
Weiterhin spielen die Schutzkonzepte eine wichtige Rolle, damit Arbeitnehmende trotz den Lockerungen geschützt werden können. Die Arbeitgeber müssen deren Umsetzung weiterhin ernst nehmen. Wirksame Kontrollen durch die Kantone, niederschwellige Meldemöglichkeiten bei Verstössen und ein entsprechendes Monitoring auf nationaler Ebene sind nicht nur aus Sicht der Arbeitssicherheit, sondern auch aus epidemiologischer Sicht zwingend nötig. In diesem Zusammenhang sind der besondere Schutz der Angehörigen der Risikogruppe, die Vulnerablen, deren Lohnfortzahlung, wenn ihr Schutz nicht möglich ist und sie nicht arbeiten können, sowie die Lohnfortzahlung im Fall der Quarantäne auch nach Auslaufen des Notrechts zu ermöglichen.