Am 13. März waren die Sozialpartner eingeladen, sich mit dem Bundesrat über das Institutionelle Rahmenabkommen (InstA) auszutauschen. Travail.Suisse hat dabei klar gemacht, dass der Bundesrat das vorliegende Rahmenabkommen nicht genehmigen kann. Die Schweiz darf beim Lohnschutz keine Kompromisse eingehen. Wie bei der Unionsbürger-Richtlinie muss der Konflikt transparent gemacht werden. Dabei müssen alle innenpolitischen Akteure zu den Flankierenden Massnahmen stehen. Travail.Suisse steht weiterhin für die Bilateralen Abkommen ein und kämpft für eine sozialere Schweiz und ein sozialeres Europa.
Seit dem 7. Dezember 2018 ist der genaue Inhalt des Institutionellen Rahmabkommens (InstA) zwischen der Schweiz und der Europäischen Union öffentlich. Bis Mitte April führt nun der Bundesrat verschiedene Konsultationen durch, bevor er ungefähr Ende Mai der EU eine Einschätzung abgibt. Travail.Suisse hat sich beim Treffen vom 13. März klar positioniert – das Abkommen muss besser und der Lohnschutz ausgeklammert werden.
Travail.Suisse anerkennt, dass über die vielen bilateralen Verträgen zwischen der EU und der Schweiz ein Rahmenvertrag vereinbart werden soll. Es ist verständlich, dass für beide Seiten stabile und klare Regeln der Zusammenarbeit definiert werden. Wir kennen das von den Gesamtarbeitsverträgen. Das InstA wie es jetzt vorliegt bringt diese Stabilität im Grundsatz. Für die Gewerkschaften war das Ja zu den bilateralen Verträgen aber immer verknüpft mit einem starken Lohnschutz. Nur mit einem Schutzdispositiv erreichen wir tagtäglich, dass die Schweizer Löhne nicht unter Druck geraten, dass der ausländische Unternehmer nicht mit tieferen Löhnen inländischen Unternehmen Aufträge abjagen können. Die Schweizer Unternehmen wären im Inland nicht mehr konkurrenzfähig und würden ihrerseits die Löhne unterbieten. Das muss verhindert werden. Die Schweiz kontrolliert die Löhne und Arbeitsbedingungen der inländischen und der entsendenden Unternehmen und setzt im Inland für die gleiche Arbeit gleiche Löhne durch. Dieses Ziel wird im Grundsatz auch von allen unterstützt. Die Flankierenden Massnahmen geben den Arbeitnehmenden Stabilität. Gewisse Kreise sind allerdings bereit, bei den Massnahmen zur Erreichung dieses Ziels Konzessionen zu machen – sogar ohne Kompensation. Dabei vergessen die gleichen Kreise, dass am Schluss das Schweizer Stimmvolk über das InstA entscheiden wird. Bereits heute ist bekannt, dass gewisse Unternehmen viel dafür machen, um die Lohnvorgaben zu unterbieten. Jedes vierte Unternehmen, das kontrolliert wird, hält sich nicht an alle Vorgaben. Deshalb ist der Lohnschutz so wichtig und für Travail.Suisse nicht diskutierbar. Travail.Suisse bietet allerdings Hand, um das System der Flankierenden Massnahmen weiterzuentwickeln.
Die Delegation von Travail.Suisse – Arno Kerst, Syna-Präsident, Renato Riccardi, OCST-Co-Präsident und Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse – hat den anwesenden Bundesräten Ignazio Cassis und Guy Parmelin deutlich gemacht, dass das vorliegende InstA nicht unterstützt werden kann. Der Teil des Lohnschutzes – das Protokoll 1 – wurde gemäss Aussagen des Bundesrates nicht mit der EU verhandelt (die EU-Kommission hat dies am 7. Dezember 2018 in einer Medienmitteilung allerdings „cristally clear“ dementiert). Vielleicht hat sich der Bundesrat als Gremium (noch) nicht zum InstA geäussert, weil ihm das Verhandlungsresultat einfach nicht behagt. Es liegt deshalb beim Bundesrat – Ignazio Cassis alleine dürfte es nicht sein – in den kommenden Monaten in Brüssel in weiteren politischen Gesprächen klarzumachen, dass der Bundesrat beim Lohnschutz nicht gleicher Meinung ist. Wie bei der Unionsbürgerrichtlinie, wo der Bundesrat nicht auf Verhandlungen einsteigen will, darf die Schweiz auch beim Lohnschutz keinen Millimeter nachgeben. Travail.Suisse fordert klar, dass der Lohnschutz weiterhin eigenständig und ohne Druck der EU weiterentwickelt werden kann. Der Lohnschutz muss sich auch in der EU verbessern, dafür engagiert sich Travail.Suisse als Teil des Europäischen Gewerkschaftsbundes auch in Zukunft. Die Entsenderichtlinie von 1996 hat die Schweiz in den Bilateralen Verträgen bereits übernommen. Es wäre unverständlich, wenn die EU einen Rahmenvertrag mit einem Streitbeilegungsmechanismus haben will und aufgrund kleiner Differenzen bei einem konkreten Streit wirklich das ganze InstA in Frage stellen will.
Gemeinsam für den Lohnschutz
Es ist zentral, dass in der Schweiz auch Parteien und Wirtschaftsverbände hinter dem Lohnschutz stehen. Dass dies nicht der Fall ist, zeigt exemplarisch NZZ-Inlandchef Schönenberger in einem Kommentar: „Schon die Einführung der flankierenden Massnahmen war für Liberale eine nur schwer verdauliche Kröte. Weitere gewerkschaftliche Kröten dürfen nicht geschluckt werden.“ Diese Haltung stellt die ganze Europapolitik in Frage. Die Unternehmen sollen von den Vorteilen des grossen europäischen Marktes profitieren, aber eine soziale Komponente für die ganze Gesellschaft – ob arm oder reich – wird in Frage gestellt. Doch die EU hat aus dem Brexit gelernt: Der soziale Pfeiler mit diversen sozialen Verbesserungen für die Menschen in Europa wird nach und nach in Gesetzen umgesetzt. In zwei Jahren werden für alle EU-Länder zwei Wochen Vaterschaftsurlaub und eine viermonatige Elternzeit Pflicht sein, Mitte April wird eine (zwar schwache – aber immerhin) Europäische Arbeitsbehörde geschaffen, welche die grenzüberschreitenden Kontrollen der Löhne und Arbeitsbedingungen erleichtern soll. Die EU hat die Zeichen der Zeit erkannt – was nach den Europäischen Wahlen im Mai passiert wird sich zeigen.
Es geht nur mit sozialer Abfederung
Es wäre wünschenswert, dass alle Akteure in der Schweiz die Zeichen der Zeit erkennen. Der Marktzugang muss zwingend sozial ausgestaltet werden. Die Gewerkschaften können den Bilateralen Weg nur mit einem starken Lohnschutz unterstützen. Wenn die Stimmbevölkerung einmal Nein zum bilateralen Weg sagt, haben alle verloren. Der Bundesrat tut deshalb gut daran, diese Botschaft noch einmal in aller Deutlichkeit in Brüssel zu deponieren. Dann muss die erste Hürde gemeistert und die SVP-Initiative zur Kündigung der Personenfreizügigkeit versenkt werden (auch ein Ja zur AHV-Steuervorlage und ein Ja zum Waffenrecht am 19. Mai sind wichtig). Obwohl die Initianten heute etwas anderes sagen als noch im Januar 2018: Es geht der SVP nicht nur darum, die Personenfreizügigkeit wegzuhaben, nein, sie zielen auch auf die Flankierenden Massnahmen und den Lohnschutz. Aus gewerkschaftlicher Sicht – aus Sicht der Arbeitnehmenden – wäre dies ein düsteres Szenario für die Lebensqualität. Dieses Wegfegen der Flankierenden Massnahmen wäre ein schrecklicheres Szenario, als die Schleifversuche, welche die EU jetzt im InstA vorschlägt. Kurzum: Travail.Suisse steht zur Personenfreizügigkeit – inklusive dem heutigen Lohnschutz, der auch in Zukunft verbessert werden soll. Diese europapolitische Vernunft wird hoffentlich bei allen Akteuren (wieder) einkehren.