Der Bundesrat hat heute über die Verordnung zur Umsetzung der Stellenmeldepflicht entschieden. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, ist zufrieden, dass eine wirksame und griffige Stellenmeldepflicht eingeführt werden soll. Wenn jetzt die Arbeitgeber ihre Vorurteile ablegen, können die Chancen von diskriminierten Stellensuchenden erhöht und das inländische Arbeitskräftepotenzial besser ausgeschöpft werden.
Die Stellenmeldepflicht zur Umsetzung von Artikel 121 a der Bundesverfassung soll breit ausfallen und für einzelne Berufsarten bereits ab einer gesamtschweizerischen Arbeitslosigkeit von 5 Prozent zur Anwendung kommen. Ausnahmen sind nur sehr wenige vorgesehen, etwa bei kurzen Arbeitseinsätzen, bei der Übernahme von Lernenden oder bei internen Beförderungen. Travail.Suisse begrüsst den Entscheid des Bundesrates für eine Regelung mit möDie Stellenmeldepflicht zur Umsetzung von Artikel 121 a der Bundesverfassung soll breit ausfallen und für einzelne Berufsarten bereits ab einer gesamtschweizerischen Arbeitslosigkeit von 5 Prozent zur Anwendung kommen. Ausnahmen sind nur sehr wenige vorgesehen, etwa bei kurzen Arbeitseinsätzen, bei der Übernahme von Lernenden oder bei internen Beförderungen. Travail.Suisse begrüsst den Entscheid des Bundesrates für eine Regelung mit möglichst viel Wirkung – sprich Erhöhung der Chancen von arbeitslosen Personen auf eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt. Dass dabei auf Mitte 2018 erst ein Schwellenwert von 8% gelten soll und erst auf das Jahr 2020 die volle Stellenmeldeplicht (ab 5% Schwellenwert) zum Tragen kommt, ist aus Sicht von Travail.Suisse nachvollziehbar. „Diese Zeit muss genützt werden, um insbesondere die RAV’s auf diese neue Aufgabe vorzubereiten. Je besser dieses System vom ersten Tag an funktioniert, desto besser wird die Wirkung sein“, sagt Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse.glichst viel Wirkung – sprich Erhöhung der Chancen von arbeitslosen Personen auf eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt. Dass dabei auf Mitte 2018 erst ein Schwellenwert von 8% gelten soll und erst auf das Jahr 2020 die volle Stellenmeldeplicht (ab 5% Schwellenwert) zum Tragen kommt, ist aus Sicht von Travail.Suisse nachvollziehbar. „Diese Zeit muss genützt werden, um insbesondere die RAV’s auf diese neue Aufgabe vorzubereiten. Je besser dieses System vom ersten Tag an funktioniert, desto besser wird die Wirkung sein“, sagt Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse.
Bessere Chancen für die Arbeitnehmenden – wenn die Arbeitgeber mitmachen
Wie der kürzlich veröffentlichte «Barometer Gute Arbeit von Travail.Suisse zeigt, sehen die Arbeitnehmenden in der Schweiz Probleme bei ihrer Arbeitsmarktmobilität. So glaubt über die Hälfte der Arbeitnehmenden kaum daran, bei Stellenverlust wieder eine vergleichbare Stelle zu finden. Die Stellenmeldepflicht kann hier ein wichtiges Instrument werden, um die Chancen der Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Im Besonderen profitieren werden diejenigen Personen, welche bisher im Bewerbungsprozess Diskriminierungen ausgesetzt sind und trotz passenden Qualifikationen den Sprung zum Vorstellungsgespräch nur schwer schaffen (ältere Arbeitnehmende, Arbeitnehmende mit ausländischen Namen, Arbeitnehmende mit gebrochenen Erwerbsbiografien). Dazu braucht es aber auch Arbeitgeber, welche die Stellenmeldepflicht nicht als bürokratische Belastung, sondern als Entlastung im Selektionsprozess verstehen und bereit sind, ihre Vorurteile gegenüber den bei den RAV’s eingeschriebene Personen abzulegen. Die Wirkung der Stellenmeldepflicht, nicht nur als Anzahl gemeldeter offener Stellen, sondern insbesondere als daraus resultierenden Anstellungen von stellensuchenden Personen wird daher in Zukunft genau zu analysieren sein.
Für mehr Informationen:
Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse; Tel. 079 287 04 93