Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, ist wie der Bundesrat besorgt über die Entwicklung der Sprachenfrage in verschiedenen Deutschschweizer Kantonen. Travail.Suisse begrüsst daher die Initiative der Landesregierung, verschiedene gesetzliche Lösungsvarianten rechtzeitig zur Diskussion zu stellen. Aus Arbeitnehmersicht gehen jedoch alle Lösungen zu wenig weit. Für Arbeitnehmende mit Kindern im schulpflichtigen Alter bleibt eine kantonsüberschreitende Mobilität mit Problemen behaftet.
Von den Arbeitnehmenden wird Mobilität auf dem Arbeitsmarkt gefordert. Von beruflich bedingten Umzügen sind oft auch Schulkinder betroffen. Sie müssen sich in einem neuen schulischen Umfeld zurechtfinden. Dies wird erschwert, wenn die Ziele des Unterrichts der verschiedenen Schulstufen über die unterschiedlichen Kantone hinweg nicht harmonisiert sind, wie die Bundesverfassung (Art.62.4 BV) und das HarmoS-Konkordat (Art. 1) es eigentlich fordern würden. Das trifft natürlich auch auf den Sprachenunterricht zu. Mit den unterschiedlichen Lösungen, wann mit der 2. Landessprache und mit dem Englischunterricht begonnen wird, behindert man die Mobilität unnötigerweise und belastet damit die Kinder und Jugendlichen. Erschwerend kommt dazu, dass beim Wohnortswechsel von Familien zwischen zwei Kantonen mit unterschiedlichem Fremdsprachenbeginn und/oder unterschiedlicher Reihenfolge der Fremdsprachen es keine zugesicherte Nachhilfe für den verpassten Sprachunterricht gibt und die Kosten auf die Eltern abgeschoben werden können.
Travail.Suisse begrüsst daher die Initiative des Bundesrates, über das Sprachengesetz gemäss dem Auftrag der Bundesverfassung (Art. 62.4 BV) eine Harmonisierungslösung zu schaffen, falls es den Kantonen nicht gemeinsam gelingt, eine harmonisierte Sprachenstrategie umzusetzen. Letzteres scheint tatsächlich gefährdet zu sein, obwohl die Kantone 2004 eine solche Strategie verabschiedet hatten. So haben verschiedene Kantone die Vorgaben gar nicht oder nur teilweise umgesetzt. In anderen Kantonen sind politische Prozesse im Gang, welche die Harmonisierung wieder in Frage stellen oder gar rückgängig machen wollen.
Vorschläge erfüllen Erwartungen nicht
Von den drei vom Bundesrat vorgeschlagenen Varianten für eine Regelung des Sprachenunterrichts entspricht allerdings keine den Erwartungen von Travail.Suisse. Denn kein Gesetzesvorschlag antwortet in genügender Weise auf die oben beschriebenen Probleme der Arbeitnehmenden im Zusammenhang mit der verlangten Mobilität. Den Erwartungen von Travail.Suisse am nächsten kommt noch die Variante 2, welche die Verankerung der HarmoS-Lösung auf Gesetzesstufe anstrebt.
Aber eigentlich brauchten die Arbeitnehmenden eine 4. Variante, in der die Ziele der Bildungsstufen gemäss Vorgabe Bundesverfassung auch für den Fremdsprachenunterricht sprachregional einheitlich festgelegt werden. Nur so ist Mobilität wirklich möglich. Und darauf sind die Arbeitnehmenden mit ihren Familien angewiesen.