Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) präsentiert eine Umsetzungsvariante der Masseneinwanderungs-Initiative, welche die bilateralen Verträge mit der EU nicht aufs Spiel setzt. Sie hat damit Farbe bekannt und den bundesrätlichen Vorschlag einer unilateralen Schutzklausel richtigerweise abgelehnt. Die präsentierte Lösung ist ein gangbarer Weg für Travail.Suisse, den unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden. Es braucht im Rahmen der Fachkräfte-Initiative, die das inländische Arbeitskräftepotenzial mobilisieren soll, nun aber griffige Massnahmen. Nur mit einem entsprechenden Schutz des Arbeitsmarktes ist eine weitere Volksabstimmung zu gewinnen.
Travail.Suisse erachtet die Entscheide der SPK-N als richtigen Weg zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative. Lösungen, welche die bilateralen Verträge gefährden, sind abzulehnen. Die Parlamentskommission hat unmissverständlich erklärt, dass nur eine weiche Lösung möglich ist, damit die Bilateralen nicht gefährdet werden. Nur eine einvernehmliche Lösung mit der EU führt zum Erhalt der bilateralen Verträge und damit zu Rechtssicherheit. Ein latenter Bruch des Personenfreizügigkeitsabkommens mit ungewissen Auswirkungen auf die bilateralen Verträge wäre unwürdig für den schweizerischen Rechtsstaat.
Fachkräfteinitiative rückt in Fokus
Mit dem geforderten Inländervorrang wird die Fachkräfte-Initiative des Bundes, der Kantone und der Sozialpartner in den Fokus gerückt. In diesem Rahmen müssen jedoch griffige Massnahmen getroffen werden, um zusätzliche Arbeitskräfte zu mobilisieren. Placebo-Massnahmen reichen nicht aus. Das grösste Potenzial ergibt sich durch Massnahmen zur Verbesserung von Beruf und Familie und zur Qualifizierung. Travail.Suisse fordert von Bundesrat und Parlament den Ausbau der familienergänzenden Kinderbetreuung und für die Weiterbildung von älteren Arbeitnehmenden und für die Nachholbildung Erwachsener einen Sonderkredit.
Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen entscheidend
Massnahmen zur Bekämpfung der Missbräuche und Probleme auf dem Arbeitsmarkt sind ebenso wichtig. Mit ihnen können Löhne und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmenden gesichert werden. Eine Optimierung der flankierenden Massnahmen ist im Gang und stellt das unterste Minimum dar. Wenn es zu einer weitere Abstimmung über die bilateralen Verträge kommt, wird aus Sicht von Travail.Suisse entscheidend sein, ob der Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen mit den bilateralen Verträgen im Einklang steht.
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Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse, Mobile: 079 287 04 93