Die älteren Arbeitnehmenden sind in der Schweiz ein Medienthema geworden. Zu recht. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, erachtet es als absolut notwendig, dass insbesondere die Bildungspolitik diese Zielgruppe nicht länger übergeht, sondern für sie die Basis für bildungspolitische Projekte legt.
Eines vorweg: Die älteren Arbeitnehmenden sind eher weniger als andere Arbeitnehmende von Erwerbslosigkeit betroffen. Wenn sie hingegen erwerbslos werden, dann haben sie grössere Schwierigkeiten, den Weg zurück auf den Arbeitsmarkt zu finden. Das schlägt sich in der Statistik der Langzeitarbeitslosigkeit nieder. Mit einem Anteil von 40.6% (Juli 2013) sind sie in dieser Statistik überdurchschnittlich vertreten. Nach 50 erwerbslos zu werden heisst deshalb, sich auf viele Absagen und auf eine längere Zeit des Suchens einzustellen. Dass dies Frustrationen und Zukunftsängste bei den betroffenen Personen und Familien auslöst, ist verständlich. Umso notwendiger ist es, dass sich die Politik der Thematik annimmt, gerade im Bereich der Bildungspolitik.
Erste positive Reaktion des Bundes
In der Bildungsgesetzgebung fehlen bisher die älteren Arbeitnehmenden. Weder im Berufsbildungsgesetz noch im Weiterbildungsgesetz, das gegenwärtig im Parlament diskutiert wird, werden sie erwähnt. Sie kommen als spezielle Zielgruppe von Bildung und Weiterbildung in der Gesetzgebung nicht vor. Entsprechend fehlen heute auch Bildungsprojekte, welche die Zielgruppe „ältere Arbeitnehmende“ im Fokus haben.
Umso erfreulicher ist es, dass der Bundesrat bereit ist, ein Postulat zum Themenbereich „Bildung und Weiterbildung von älteren Arbeitnehmenden“ entgegenzunehmen. Er soll prüfen, „was aus bildungspolitischer Sicht unternommen werden muss, damit das Risiko von Dequalifizierungen von älteren Arbeitnehmenden minimiert wird und Weiterbildungen entstehen, die den Bedürfnissen der älteren Arbeitnehmenden entsprechen“ 1. Unterstützt auch das Parlament dieses Postulat, so ist ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zu Bildungsprojekten getan, die sowohl den älteren Arbeitnehmenden nützen wie auch der Wirtschaft entgegenkommen, die angesichts des erwarteten Fachkräftemangels immer mehr auf gut qualifizierte ältere Arbeitnehmende angewiesen ist.
Best-practice-Modelle
Aus der Lehrstellenkrise hat die Bildungspolitik gelernt, dass Probleme über vielfältige regionale und branchenspezifische Projekte und durch den Austausch von Best-practice-Modellen grösstenteils gelöst werden können. Auch im Bereich der „älteren Arbeitnehmenden“ ist ein solches Vorgehen zu prüfen. Ein derartiges Vorgehen verlangt jedoch zwingend eine minimale gesetzliche Basis. Denn der Bund kann Projekte nur anstossen, wenn er über eine gesetzliche Grundlage verfügt.
Eine neue Norm im Berufsbildungsgesetz
Das Berufsbildungsgesetz kennt im Artikel 55 die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen Bildungsprojekte von öffentlichem Interesse zu unterstützen. Bildungsprojekte mit der Zielgruppe „ältere Arbeitnehmende“ gehören heute noch nicht dazu. Sollen aber in diesem Bereich Projekte angestossen werden, so braucht es eine Gesetzesänderung, z.B. eine Anpassung des Artikels 32 BBG:
_Art. 32 Massnahmen des Bundes
1 Der Bund fördert die berufsorientierte Weiterbildung.
2 Er unterstützt insbesondere Angebote, die darauf ausgerichtet sind:
a. Personen bei Strukturveränderungen in der Berufswelt den Verbleib im Erwerbsleben zu ermöglichen;
b. Personen, die ihre Berufstätigkeit vorübergehend eingeschränkt oder aufgegeben haben, den Wiedereinstieg zu ermöglichen,
*c. (neu) durch geeignete Massnahmen die Arbeitsmarktfähigkeit der älteren Arbeitnehmenden zu erhalten und zu verbessern.*_
Eine solche Gesetzesänderung wäre eine sinnvolle Reaktion auf die neue Herausforderung „ältere Arbeitnehmende“.