Der heutige Bericht des seco zur Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr zeigt für Travail.Suisse, den unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, zwei Dinge sehr deutlich: Zum einen hat die Zahl der Arbeitnehmenden, die nicht in die Schweiz einwandern, sondern nur für die Ausführung einer bestimmten Arbeit in die Schweiz kommen, weiter stark zugenommen. Zum anderen braucht es für Tieflohnbranchen regionale und branchenspezifische Mindestlöhne, damit wirkungsvoll gegen Lohndumping vorgegangen werden kann.
Gemäss dem heutigen Bericht des seco ist die Anzahl Personen, die 2012 von ausländischen Firmen für Arbeitseinsätze von weniger als 90 Tagen in die Schweiz gekommen sind (sog. entsandte Arbeitnehmende), um 13 Prozent auf über 200’000 gestiegen. Daran zeigt sich, dass die Einführung der Lohnmeldepflicht und der Solidarhaftung des Erstunternehmers – häufig sind ausländische Firmen als Subunternehmen tätig – per Mitte 2013 gerechtfertigt sind.
Lasche Kantone – Mindestlöhne für Tieflohnbranchen ohne GAV notwendig
Ein weiterer auffälliger Punkt besteht darin, dass in Branchen ohne GAV nur bei 11 Prozent der Entsendebetriebe Lohndumping festgestellt wurde. Im Vergleich dazu wurde in GAV-Branchen bei 42 Prozent Lohdumping vermutet. Das liegt aber nicht daran, dass in GAV-Branchen häufiger die Löhne unterboten werden, sondern nur daran, dass es in den Branchen ohne GAV-Mindestlohn nicht klar ist, wann ein Lohn missbräuchlich ist. Die grosse Differenz legt den Verdacht nahe, dass die Kantone bei der Umsetzung der flankierenden Massnahmen zu lasch vorgehen und viel zu tiefe Löhne als branchenüblich akzeptieren. Damit ein klares Kriterium vorliegt, fordert Travail.Suisse verbindliche, regionale und branchenspezifische Mindestlöhne für alle Tieflohnbranchen.
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