Die Rolle des Bundes bei der Umsetzung der flankierenden Massnahmen ist absolut ungenügend. Das Gesetz hat immer noch Lücken, die Umsetzung lässt zu wünschen übrig. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband von 170’000 Arbeitnehmenden, fordert den Erlass von regionalen oder branchenweiten Mindestlöhnen, die Einführung einer Solidarhaftung von General- gegenüber ihren Subunternehmen und endlich Transparenz und Koordination zwischen den verschiedenen Vollzugsbehörden.
Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-NR) stellt dem Bundesrat und dem Staatssekretariat für Wirtschaft kein gutes Zeugnis aus. Die gesetzlichen Grundlagen der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit sind lückenhaft, die Umsetzung in den Kantonen lässt zu wünschen übrig.
Travail.Suisse unterstützt vollumfänglich die GPK-NR und fordert den Bundesrat auf, deren Empfehlungen unverzüglich umzusetzen.
Folgende weitere Mängel sind zu beheben:
Erlass von regionalen oder branchenweiten Mindestlöhnen
Heute hat Lohndumping kaum Konsequenzen. Die vorhandenen Instrumente der erleichterten Allgemeinerklärung von Gesamt- und Normalarbeitsverträgen kommen kaum zur Anwendung. Travail.Suisse fordert, dass viel mehr regionale oder branchenweite Mindestlöhne erlassen werden.
Gesetzeslücken stopfen
Die Fälle von Lohnunterschreitungen bei Subunternehmen werden immer zahlreicher. Travail.Suisse fordert, dass das Gesetz angepasst wird. Eine Solidarhaftung der Generalunternehmen gegenüber ihren Subunternehmen ist einzuführen.
Vollzug verbessern und harmonisieren
Die kantonal divergierenden Umsetzungspraktiken müssen einander angeglichen werden. Es braucht Transparenz und einheitliche Konzepte. Travail.Suisse fordert vom seco, endlich die Federführung entschlossen zu übernehmen.
Denn soviel ist klar: Nur mit wirkungsvollen flankierenden Massnahmen, die einen guten Schutz der Löhne in der Schweiz garantieren, ist die Personenfreizügigkeit auch langfristig politisch mehrheitsfähig.