Im Mai 2008 ist die Arbeitslosenquote erstmals seit fast sechs Jahren auf 2.4 Prozent gesunken. Der Rückgang der Arbeitslosigkeit ist erfreulich, aber angesichts des seit rund vier Jahren anhaltenden Wirtschaftswachstums etwas spät eingetreten. So sind denn auch die Schulden der Arbeitslosenversicherung letztes Jahr um 200 Millionen auf 5 Milliarden Franken angestiegen. Travail.Suisse, der Dachverband der Arbeitnehmenden, erwartet vom Bundesrat, dass er dem Parlament im Rahmen der laufenden Arbeitslosenversicherungsrevision (AVIG) eine Botschaft vorlegt, die eine unverzügliche und nachhaltige Sanierung des Arbeitslosenversicherungsfonds vorsieht.
Die Arbeitslosigkeit ist im Monat Mai erstmals seit August 2002 auf 2.4 Prozent bzw. auf 95’000 Arbeitslose gesunken. Diese erfreuliche Tatsache ist angesichts des seit vier Jahren hervorragenden Wirtschaftswachstums relativ spät eingetreten. Grund für die langsame Erholung des Arbeitsmarktes sind nicht die mangelnden Integrationsbemühungen der Erwerbslosen, sondern vielmehr die Personenfreizügigkeit und damit die vereinfachte Rekrutierung von Arbeitnehmenden im Ausland.
Arbeitslosenversicherung auf gesunde Beine stellen
Kurz nach der Einführung der letzten Revision schrieb der Arbeitslosenversicherungsfonds rote Zahlen. Die Schulden beliefen sich Ende 2007 auf 5 Milliarden Franken. Travail.Suisse fordert deshalb, dass der Bundesrat dem Parlament im Rahmen der laufenden Arbeitslosenversicherungsrevision eine Botschaft unterbreitet, die eine rasche und nachhaltige Sanierung der Arbeitslosenversicherung vorsieht. Für Leistungskürzungen besteht dabei kaum Spielraum. Vielmehr müssen die Beitragssätze erhöht und das Solidaritätsprozent dauerhaft eingeführt werden.
Personenfreizügigkeit: Starke Arbeitslosenversicherung schafft Sicherheit
Vor dem Hintergrund der Personenfreizügigkeit – und der anstehenden Weiterführung und Erweiterung – sind für die Arbeitnehmenden gute Arbeitslosenversicherungsleistungen von immenser Bedeutung. Eine halbherzige Sanierung und ein Leistungsabbau würden einen der Hauptpfeiler der schweizerischen Arbeitsmarktpolitik schwächen und Verunsicherung schaffen. Das kann sich der Bundesrat nicht leisten.