Die Schweiz hat den bilateralen Weg gewählt. Es ist daher nur logisch und konsequent, das Freizügigkeitsabkommen weiterzuführen und dieses ebenfalls auf Rumänien und Bulgarien auszuweiten. Um die bevorstehende Volksabstimmung gewinnen zu können, muss der Bundesrat dringend innenpolitisch Verantwortung übernehmen. Travail.Suisse fordert in diesem Zusammenhang, dass die flankierenden Massnahmen rigoros umgesetzt und die Anzahl Kontrollen erhöht werden.
Die Schweiz hat für ihren wichtigsten Handelspartner den bilateralen Weg gewählt. Zu den bilateralen Beziehungen mit der EU gehört auch das Freizügigkeitsabkommen. Das Parlament wird im ersten Halbjahr über die Weiterführung der Personenfreizügigkeit und die Ausdehnung auf die neuen EU-Staaten Bulgarien und Rumänien beschliessen. Das Referendum dagegen hat die SVP bereits angekündigt. Damit wird das Volk einmal mehr über die Personenfreizügigkeit – und durch die Guillotineklausel – über die gesamten Bilateralen zu entscheiden haben.
Achillesferse Personenfreizügigkeit
Die Personenfreizügigkeit ist auch für Travail.Suisse, die Dachorganisation der Arbeitnehmenden, ein sehr sensibles Thema. Die Einwanderung aus der EU hat in den letzten Jahren aufgrund den erleichterten Zulassungsbestimmungen und der guten Konjunkturlage stark zugenommen. Um Missbräuche und Lohndumping zu verhindern, wurden die flankierenden Massnahmen auf Druck der Gewerkschaften hin per Mitte 2006 weiter verstärkt. Die ersten Erfahrungen zeigen, dass damit aber noch nicht genug getan ist. Der Bundesrat muss seine innenpolitische Verantwortung wahrnehmen: Um die bevorstehende Volksabstimmung über die Personenfreizügigkeit gewinnen zu können, muss das Schutzinstrumentarium der flankierenden Massnahmen nochmals verstärkt werden. Insbesondere ist die Anzahl Kontrollen massiv auszubauen und die Sanktionen sind zu verschärfen.