Ein sachliches JA von Travail.Suisse zum Covid-19-Gesetz
Die Schweizer Stimmberechtigten entscheiden am 28. November erneut über das Covid-19-Gesetz, da gegen die Änderungen vom 19. März 2021 erneut das Referendum ergriffen wurde. Das Covid-19-Gesetz ist nötig zur Bekämpfung der Pandemie und deren Auswirkungen. Es enthält wichtige Bestimmungen für die Arbeitnehmenden, namentlich zur Arbeitslosenversicherung und zur familienergänzenden Kinderbetreuung. Der Vorstand von Travail.Suisse hat deshalb neben dem Ja zur Pflegeinitiative auch bei dieser Vorlage einstimmig die Ja-Parole gefasst.
Der Bundesrat hat zur Bekämpfung einer Pandemie diverse Aufgaben und Befugnisse. Diese Massnahmen sind im Epidemiengesetz verankert, welches 2013 in einer Volksabstimmung von 60 Prozent der Stimmberechtigten angenommen wurde.
Im Epidemiengesetz sind zwar medizinische und sanitarische Massnahmen vorgesehen, Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Konsequenzen fehlen jedoch. Der Bundesrat musste deshalb im März 2020 per Notrecht regieren, sonst wären viele Unterstützungsmassnahmen wie die von Travail.Suisse geforderte Ausweitung der Kurzarbeit nicht möglich gewesen. Travail.Suisse hat zusammen mit den Sozialpartner-Dachverbänden in dieser Phase eng mit der Verwaltung und dem Bundesrat zusammengearbeitet. Es zeigte sich, dass zwar auf einen Schlag rund 50'000 Menschen arbeitslos wurden, die Kurzarbeit aber sehr viele Stellen retten konnte. Im September 2020 wurde das Notrecht vom Parlament in ein ordentliches Gesetz überführt, das Covid-19-Gesetz. Mit der Entwicklung der Corona-Pandemie wurde das Gesetz in jeder Session des Parlaments angepasst. Jede dieser Gesetzesänderung untersteht dem Referendum. Aus diesem Grund wurde im Juni 2021 und jetzt erneut am 28. November über die Gesetzesänderung abgestimmt. Gegen die dritte Gesetzesänderung vom Juni 2021 wurde dagegen kein Referendum angekündigt.
Wir stimmen am 28. November somit über die Änderungen vom 19. März 2021 ab, obwohl das Gesetz in der Junisession 2021 erneut angepasst wurde. Da die Änderungen als dringlich erklärt wurden, treten sie – ohne die übliche Referendumsfrist abzuwarten – direkt in Kraft. Wichtig zu erwähnen ist, dass das Covid-19-Gesetz befristet ist. Auch wenn die Gegnerschaft behauptet, dass der Bundesrat bis 2031 Kompetenzen erhält: Die meisten Massnahmen laufen Ende 2021 aus. Auch die Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung sind befristet. Travail.Suisse hat sich dafür ausgesprochen, dass sich die Unternehmen auch 2022 im vereinfachten Verfahren für die Kurzarbeit anmelden können. Dies hat der Bundesrat abgelehnt. Der Blick ins Gesetz zeigt (Art. 21), dass nur zwei Bestimmungen bis maximal 2031 gelten: Die regelmässige Information des Parlamentes zur Umsetzung des Gesetzes (Art. 1 Abs. 4) und die abweichende Regelung zur Anzeigepflicht bei Kapitalverlust und Überschuldung bei Unternehmen (Art. 9 Abs. 1 lit. c). Der Bundesrat und das Parlament haben in jeder Session die Möglichkeit, neue Bestimmungen zu erlassen, aber diese unterstehen immer dem Referendum (so auch in der kommenden Wintersession). Klar ist: Das aktuell gültige Covid-19-Gesetz selber gibt dem Bundesrat keine Kompetenzen über viele Jahre.
Man könnte zum Schluss kommen, dass die Ablehnung des Gesetzes mit Befristung per Ende 2021 einen Monat vorher kein Problem darstellt, zumal die dringlichen Bestimmungen Kraft der Bundesverfassung bis 19. März 2022 noch gelten würden. Die Gegnerschaft behauptet, dass im Falle einer Ablehnung der Bundesrat dem Parlament für die Frühlingssession ein neues Gesetz vorschlagen kann und die Reisefreiheit mit einem international anerkannten Covid-Zertifikat wieder herstellen könnte. Rechtlich wird bezweifelt, dass das Parlament ein dringliches Gesetz, das vom Volk abgelehnt wurde, erneut dringlich erlassen kann. Für den Tourismus in der Schweiz und unsere Reisefreiheit ist von solchen Experimenten deshalb besser abzusehen.
Die restlichen Bestimmungen im Gesetz sind auch 2022 nötig und deshalb ein Ja zum Covid-19-Gesetz wichtig. Auch wenn wir «nur» über die Änderungen vom 19. März 2021 abstimmen, betrifft die Abstimmung das ganze Gesetz. Fakt ist, dass der Bundesrat mit dem Gesetz auch 2022 die Höchstdauer für die Gewährung von Kurzarbeitsentschädigung überschreiten kann. Dies ist wichtig für den Erhalt weiterer Arbeitsplätze.
Daneben wird in diesem Gesetz die Härtefallhilfe für betroffene Unternehmen ausgebaut und die Unterstützung für Arbeitslose und Selbstständige ausgeweitet. Kulturschaffende, Kitas, Sportclubs und Veranstalter bekommen zusätzliche Hilfe. Das Contact-Tracing wird geregelt, das Covid-Zertifikat soll international anerkannt eingeführt werden, Geimpfte und Genese sollen nicht mehr in Quarantäne müssen, der Bund soll die Tests fördern, medizinische Güter soll der Bund künftig nicht nur beschaffen, sondern wenn nötig auch selber herstellen können. Dann hat das Parlament auch klar festgehalten, dass der Bundesrat die Kantone und die Sozialpartner-Dachverbände – also auch Travail.Suisse – stärker in ihre Krisenpolitik miteinbeziehen soll. Und: Der Bundesrat muss die Einschränkungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens so klein wie möglich halten.
Die Schweiz hat die Corona-Pandemie relativ gut überstanden und hat nie einen kompletten Lockdown mit Ausgesperren wie in anderen Ländern erlebt. Auch wenn wir alle das Ende der Pandemie herbeisehnen, dürfen wir mit einem Nein die Situation nicht noch komplizierter machen. Man kann das Virus nicht mit einem Nein zum Covid-Gesetz zum Verschwinden bringen. Natürlich, Travail.Suisse erachtet den Einsatz des Covid-Zertifikats als heikel, trotzdem sehen wir aufgrund der steigenden Fallzahlen und den Hospitalisationen, dass die Pandemie noch nicht überstanden haben. Sobald die Zertifikatspflicht nicht mehr nötig ist, soll sie aufgehoben werden.
Der Vorstand von Travail.Suisse hat deshalb die Ja-Parole zum Covid-19-Gesetz gefasst. Es ist wichtig, dass die schweigende und nicht demonstrierende Mehrheit mit ihrem Ja ein deutliches Zeichen für eine sachliche Diskussion und für eine vernünftige Pandemiebekämpfung setzt. Der Bundesrat soll weiterhin das gesamte Repertoire an Massnahmen gegen die Pandemie und deren wirtschaftlichen Folgen zur Verfügung haben.