Die Daten zur gewerkschaftlichen Tätigkeit müssen geschützt bleiben
Morgen Mittwoch, 18. Dezember wird der Ständerat über den Entwurf für die Totalrevision des Datenschutzgesetzes beraten. Es ist zentral, dass im Rahmen dieser Revision die Daten, die auf die Lebensbedingungen, die Arbeit und den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zur Justiz Auswirkungen haben, geschützt werden. Travail.Suisse pocht auf die Notwendigkeit, die Daten über gewerkschaftliche Tätigkeiten weiterhin als besonders schützenswert einzustufen.
Mit der Totalrevision soll das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) an den europäischen Standard angepasst werden. Zudem sollen die Bürgerinnen und Bürger besser geschützt werden, indem sie besser über die Datenbearbeitung durch Unternehmen informiert werden und eine bessere Kontrolle über ihre Daten erhalten. Die Absicht, die Arbeitnehmenden besser zu schützen, ist auch im Entwurf des Übereinkommens 108 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) enthalten, der künftigen internationalen Norm zum Datenschutz.
Wenn die Daten zur gewerkschaftlichen Tätigkeit im revidierten Datenschutzgesetz nicht mehr als besonders schützenswert eingestuft würden, würde das den Schutz der Arbeitnehmenden massgeblich schwächen. Der Zugriff auf Daten, die in Zusammenhang mit einer gewerkschaftlichen Tätigkeit stehen, könnte die von den Gewerkschaften verteidigten Grundrechte gefährden. Dazu gehören zum Beispiel das Persönlichkeitsrecht, das Recht auf Achtung der Privatsphäre und des Familienlebens. Auch könnte das Risiko steigen, dass Arbeitnehmende missbräuchlich überwacht werden und dass das Niveau des Gesundheitsschutzes sinkt. Zudem würde die Legitimität der Gewerkschaften untergraben und damit die Sozialpartnerschaft in Frage gestellt. Die Schwächung der Rolle der Gewerkschaften hätte zur Folge, dass der Zugang zur Justiz erschwert würde, weil ein allfälliger Beizug einer Anwältin oder eines Anwalts die finanziellen Möglichkeiten der Arbeitnehmenden übersteigt.