Den von den Ständeräten Graber und Keller Sutter lancierten Grossangriff auf geregelte und bezahlte Arbeitszeiten werden die Gewerkschaften vereint abwehren. Die beiden Ständeräte wollen mit ihren Parlamentarischen Initiativen für einen bedeutenden Teil der Beschäftigten die Arbeitszeiterfassung und die Vorschriften zur Begrenzung der Arbeitszeit eliminieren. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse sowie die ihnen angeschlossenen Gewerkschaften, insbesondere Unia und Syna, werden eine solch radikale und einseitige Flexibilisierung der Arbeitszeit in einem breiten Bündnis vehement bekämpfen.
Diese wilde Flexibilisierung wird unweigerlich zu mehr Fremdbestimmung, zu mehr Stress und zu mehr Burnouts führen. Dabei zeigen diverse Studien und eine aktuelle europäische Erhebung, dass die Arbeitnehmenden in der Schweiz zunehmend an einseitig durch die Arbeitgeber festgelegten Arbeitszeiten leiden. Und dies mehr als im EU-Raum. Graber und Keller Sutter sprechen zwar von Kadern und Spezialisten. Weil diese Begriffe im Arbeitsgesetz nicht definiert sind, können mehr als ein Drittel der Beschäftigten gefährdet sein.
Der Vorstoss von Ständerat Graber würde für Kader und Spezialisten in den Dienstleistungen bei Voraussetzung einer durchschnittlichen 45-Stunden-Woche die arbeitsgesetzlichen Vorschriften für Nacht- und Sonntagsarbeit, zur Dauer der Arbeit und zu den Pausen schlicht streichen. Damit wären immer wieder sehr lange Arbeitswochen mit Sonntags- und Nachtarbeit möglich. Eine solche Wildwest-Flexibilität schädigt nicht nur die Gesundheit. Sie verunmöglicht auch die Vereinbarkeit von Familie und Erwerb.
Beide Vorstösse zusammen werden letztlich zu mehr Gratisarbeit führen. Den Beschäftigten – und auch den Sozialversicherungen – entgehen durch die Eliminierung resp. die verunmöglichte Feststellbarkeit von Überzeit und Überstunden insgesamt Milliarden von Franken.
Arbeitszeitkontrolle ist kein alter Zopf. Sie ist ein Mittel gegen Überarbeitung sowie zur Festhaltung von Mehrarbeit – und damit einer fairen Entlöhnung. Im digitalen Zeitalter ist sie einfach zu handhaben. Kommt dazu, dass die Sozialpartner mit Hilfe des Bundesrates in langen Verhandlungen zu einer geregelten und kontrollierten Ausnahme von der Erfassung gefunden haben. Kaum war zu Beginn 2016 die entsprechende Verordnung erlassen, kam der Frontalangriff.
Besorgt über die Radikalität der Vorstösse ist auch die Schweizerische Gesellschaft für Arbeitsmedizin. Sie kritisiert, dass der Verzicht auf Arbeitszeiterfassung für viele „einen Marsch in die Selbstausbeutung und in das Burnout” darstelle. Ihr Befund ist klar: Werden die Vorschriften des Arbeitsgesetzes zu den Ruhezeiten und zur zeitlichen Lage der Arbeit noch mehr aufgeweicht, dann werden Erschöpfung und muskuloskelettale Probleme zunehmen.
Auskünfte:
Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse, 079 287 04 93
Paul Rechsteiner, Präsident SGB, 079 277 61 31
Arno Kerst, Präsident Syna, 079 598 67 70
Vania Alleva, Präsidentin Unia, 079 620 11 14
Prof. Dr. Brigitta Danuser, Schweiz. Gesellschaft für Arbeitsmedizin/FMH, 076 339 84 46