An der heutigen dritten Nationalen Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmende hat Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, davor gewarnt, die Situation zu beschönigen. Ältere Arbeitnehmende haben zunehmend Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Travail.Suisse schlägt Massnahmen vor, um gut qualifizierte Personen ab 50 Jahren (Ü50) im Arbeitsprozess zu halten. Neben der Förderung der Aus- und Weiterbildung und der Standortbestimmung für Erwachsene ist die wirksame Umsetzung der Stellenmeldepflicht für Erwerbslose zentral.
Travail.Suisse wurde von Bundesrat Johann Schneider-Ammann zusammen mit anderen Sozialpartnerverbänden und Kantonsvertretungen Konferenz ältere Arbeitnehmende eingeladen. Zum dritten Mal wurde ein intensiver Austausch gepflegt, konkrete Massnahmen sind aber wiederum keine vereinbart worden. Travail.Suisse ist enttäuscht, dass sich die öffentliche Hand und die Sozialpartner nicht zu einer griffigeren Schlusserklärung zusammenraufen konnten.
Neue FlaM: Weiterbildung für Ü50
Die Situation der älteren Arbeitnehmenden hat sich in den letzten Jahren laufend verschlechtert. „Reagieren Politik und Unternehmen nicht, so wird sich die Lage noch weiter akzentuieren“, sagt Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse. Von den Arbeitslosen in der Alterskategorie der über 50jährigen sind 26.8 Prozent langzeitarbeitslos, also seit mehr als einem Jahr. Die Fälle mehren sich, bei denen Arbeitnehmende aus dem Ausland anstelle von Inländern angestellt werden. Die Personenfreizügigkeit muss deshalb mit der flankierenden Massnahme (FlaM) „Weiterbildung für Ü50“ ergänzt werden. So können Unternehmen verpflichtet werden, ihre Weiterbildungsbudgets auch für Ü50 einzusetzen und damit der im Weiterbildungsgesetz verankerten Pflicht, die Weiterbildung zu begünstigen, nachkommen. Zusätzlich zur angereichterten FlaM „Weiterbildung für Ü50“ braucht es folgende Massnahmen:
• Einen Sonderkredit für die Qualifizierung von Erwachsenen ohne Bildungsabschluss und für die Nachqualifizierung von Personen, deren Ausbildung auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr gefragt ist.
• Ein starkes Coaching bei der Stellensuche, als Instrument der Standortbestimmung zur Einschätzung der eigenen Situation und zur Planung einer allfälligen Weiterbildung. Die Kantone sind gefordert, entsprechende Angebote bereitstellen.
• Eine wirksame Umsetzung der Stellenmeldepflicht, damit sie für ältere Stellensuchende eine echte Chance bietet, in den Arbeitsmarkt zurückzukehren. Die RAV und die Unternehmen müssen zeigen, dass sie ältere Arbeitnehmende stärker berücksichtigen. Verschlechtert sich die Situation weiter, so müssen die Kündigungsfristen für langjährig angestellte ältere Arbeitnehmende verlängert werden, um sie besser vor Kündigungen zu schützen.
Angesichts des sich Jahr für Jahr verstärkenden Fachkräftemangels ist es dringend nötig, nicht nur in die jungen, sondern auch in die älteren Arbeitnehmenden zu investieren. Sie werden mehr denn je wichtige Stützen unserer Wirtschaft bleiben.
>> zur Medienkonferenz vom vergangenen Mittwoch, 19. April 2017
Weitere Informationen:
Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse, 079 287 04 93