Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, ist erfreut über die – wenn auch knappe – Ablehnung des neuen Ladenöffnungsgesetzes durch den Ständerat. Die kleine Kammer hat damit entschieden, dass die Kompetenz bei der Festlegung der Ladenöffnungszeiten bei den Kantonen verbleiben soll. Für zwei Drittel der Kantone wäre das neue Ladenöffnungsgesetz mit einer Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten verbunden, was für über 200‘000 Arbeitnehmende im Detailhandel eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen nach sich zöge.
Mit dem neuen Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten soll die Kompetenz der Kantone in diesem Bereich ausgehebelt werden. Als Folge davon müsste eine Mehrheit der Kantone ihre Öffnungszeiten sowohl unter der Woche als auch an Samstagen ausdehnen. In den betroffenen Kantonen arbeiten über 200‘000 Personen im Detailhandel. Für sie würden sich mit dem Bundesgesetz zu den Ladenöffnungszeiten die Arbeitszeiten verlängern, was es schwieriger macht, unter der Woche am Familienleben und am Samstag am Sozialleben teilzunehmen.
Zwängerei der Liberalisierer
Im Bereich der Ladenöffnungszeiten gibt es eine eigentliche Zwängerei der Liberalisierer. Allein auf kantonaler Ebene fanden seit 2009 10 Abstimmungen über eine Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten statt. Dabei hat die Stimmbevölkerung in 9 von 10 Fällen eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten abgelehnt – dazu kommt noch die vehemente Ablehnung von Vorlagen zur Totalliberalisierung in mehreren Kantonen. In der Vernehmlassung haben sich ausserdem 23 Kantone ablehnend zum neuen Ladenöffnungsgesetz geäussert, und an der letzten Plenarversammlung der VDK haben die kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren zum wiederholten Mal ihre ablehnende Haltung gegenüber diesem neuen Gesetz betont. „Es ist deshalb nichts als folgerichtig, dass die Standesvertreter dieses Bundesgesetz ablehnen“, sagt Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse.
Mit der Ablehnung Bundesgesetzes über die Ladenöffnungszeiten stellt die Mehrheit der Standesvertreter das in dieser Frage erforderliche Fingerspitzengefühl unter Beweis und politisiert nicht an der Haltung der Kantone, an den Entscheiden der Kantonsbevölkerung und an den Interessen der Arbeitnehmenden im Detailhandel vorbei. Travail.Suisse fordert jetzt den Nationalrat auf, dem Ständerat zu folgen und dieses Gesetz zu beerdigen.
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Adrian Wüthrich, Präsident, Tel. 031/370.21.11 oder 079/287’04.93