Der Bundesrat hat heute eine Verordnungsänderung präsentiert, mit der er das Verbot der Sonntagsarbeit weiter aushöhlt. Für bestimmte Shoppingzentren wird dauerhafte Sonntagsarbeit eingeführt. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, bemängelt die schwammigen Voraussetzungen und ist insbesondere schockiert, dass die Interessen der Arbeitnehmenden nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Der Bundesrat hat heute eine Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArG) beschlossen. Über eine Ausnahmeregelung sollen gewisse Shoppingzentren in Zukunft an Sonntagen dauerhaft geöffnet sein. Die Voraussetzungen für eine Bewilligung sind dabei äusserst schwammig, und der Entscheid verbleibt bei den kantonalen Behörden. Mit dieser unnötigen zusätzlichen Ausnahme vom Verbot der Sonntagsarbeit höhlt der Bundesrat eine zentrale Schutzbestimmung für die Arbeitnehmenden weiter aus und lässt den Sonntag ein weiteres Stück zu einem ganz normalen Arbeitstag verkommen.
Kompensationsmassnahmen für die Beschäftigten unzureichend
Das Arbeitsgesetz und die dazugehörenden Verordnungen dienen dem Schutz der Arbeitnehmenden. Das Verbot der Sonntagsarbeit hat darüber hinaus auch einen grossen gesellschaftlichen und kulturellen Wert. Nur ein gemeinsamer arbeitsfreier Tag für alle ermöglicht ein intaktes Sozial- und Familienleben und die Pflege von Kontakten und Beziehungen. Mit dieser unnötigen Ausnahmeregelung höhlt der Bundesrat das Verbot der Sonntagsarbeit weiter aus und missachtet die Interessen der betroffenen Arbeitnehmenden. Dies umso mehr als die Kompensationsmassnahmen für die betroffenen Beschäftigten nicht ausreichen. „Mit dem Verzicht auf eine GAV-Pflicht für Sonntagsarbeit, macht der Bundesrat klar, dass er einseitig die Interessen der Shoppingzentren berücksichtigt“, sagt Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse.
Für mehr Informationen:
Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik, Tel. 031 370 21 11 oder 076 412 30 53